Die Änderung des Beschlussantrags in die folgenden Beschlussanträge:
1) Die Verwaltung stellt in sämtlichen Gemeinderatsdrucksachen mit klimarelevanten Beschlussanträgen die Auswirkung auf das Klima in einem gesonderten Abschnitt dar.
2) Die Verwaltung erarbeitet die noch fehlenden messbaren Kriterien innerhalb der nächsten 6 Monate.
a) Alle Infrastrukturvorhaben im Hoch- und Tiefbau werden im Lebenszyklus (scope 3) einschließlich der ersten Planungsphasen hinsichtlich der CO2-Emissionen bilanziert.
b) Für die Beschaffungen der Stadt wird eine geeignete Methodik der CO2-Bilanzierung erarbeitet. Hierbei ist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Tool scope3analyzer für Lieferketten zu prüfen.
c) Die Verwaltung erarbeitet Kriterien zur CO2- Einsparung für die Vergabe aller Dienstleistungen.
3) Die Beteiligungsunternehmen der Stadt werden aufgefordert, sich den Regularien der Klimarelevanzprüfung der Landeshauptstadt anzuschließen bzw. eigene sachgerechte Prüfkriterien zu entwickeln.
4) Die Verwaltung evaluiert den Stand des CO2-Restbudgets in regelmäßigen Abständen alle sechs Monate.
5) Die Ämter stellen dar,
a) zu den kleinen Stellenplanberatungen, welche Stellenanteile benötigt werden, um die Kriterien zu erarbeiten und in Folge in allen klimarelevanten Vorlagen darzustellen.
b) welche Sachmittel dazu benötigt werden.