Haushaltsantrag vom 12/19/2013
Nr. 1006/2013

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion, SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Haushalt 2014/15
Förderung Freier Träger

Präambel:

Die Landeshauptstadt Stuttgart würdigt die Arbeit der "Freien Träger" als unverzichtbare Partner der Jugendhilfe und Sozialpolitik Stuttgarts. Der Gemeinderat möchte deshalb, dass die Arbeit der Freien Träger in fairer Weise finanziell durch die Stadt ermöglicht und unterstützt wird.

Die begrenzten finanziellen Ressourcen erfordern es aber auch, dass Mittel wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden. Welche Leistungen in welchem Umfang erbracht werden, ist deshalb im Rahmen abwägender Planungsprozesse laufend zu bestimmen.
Die vom Gemeinderat der Landeshauptstadt als notwendig anerkannten Leistungen werden von qualifizierten Arbeitnehmer/innen der "Freien Träger" in deren Verantwortung erbracht. Die Bezahlung von Mitarbeiter/innen erfolgt nach den jeweiligen gültigen Tarifbestimmungen. Dazu verpflichten sich die jeweiligen Träger.
Es ist erklärte Absicht des Gemeinderats, diesem Umstand durch regelmäßige und quantitative Anpassung entsprechend der Steigerung der Personalkosten der Freien Träger Rechnung zu tragen. Selbstverständlich kann der Gemeinderat von diesem Grundsatz immer abweichen, wenn er es aus Haushaltsgründen für notwendig hält. Ein Rechtsanspruch der Freien Träger auf eine regelmäßige Anpassung besteht nicht.



Im Einzelnen wird künftig wie folgt verfahren:

1. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat unmittelbar nach einer tariflichen Erhöhung der Personalkosten bei der Stadt (TVöD) automatisch eine Beschlussvorlage vor, die eine entsprechende Anpassung der Förderung der Personalkosten der Freien Träger analog zu den städtischen Mitarbeitern in der Höhe und der zeitlichen Umsetzung vorschlägt. Sollte die Verwaltung der Meinung sein, dass die Umsetzung im Sinne dieser Vorgabe in einem Fall nicht vollzogen werden sollte, so unterbreitet die Verwaltung dem Gemeinderat einen alternativen Vorschlag und begründet inhaltlich warum sie eine Abweichung vom Grundsatzbeschluss vorschlägt. Der Gemeinderat ist selbstverständlich immer frei in seiner Entscheidung, ob er der Vorlage der Verwaltung folgt oder nicht.

2. Die Verwaltung stellt in kommende Haushaltsaufstellungen, analog zu Punkt 1 und der damit verbundenen Vorgehensweise, jeweils für die Freien Träger Finanzmittel für eine Steigerung der Personalkosten entsprechend der Erhöhung für die städtischen Mitarbeiter ein (wie im DHH 2014/15 geschehen).

3. Die Verwaltung führt mit den „Freien Trägern“ Gespräche, mit dem Ziel, dass die bei der Stadt üblichen Einstellungs- und Beschäftigungskriterien auch von den „Freien Trägern“ erfüllt werden.

4. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, ämterübergreifend und gemeinsam mit den "Freien Trägern" einen Vorschlag für eine einfache und transparente Fördersystematik zu erarbeiten. Diese soll neben den Tarifanpassungen auch weitere Fördergrundsätze beinhalten. Eine Entscheidung des Gemeinderats erfolgt nach Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen spätestens im ersten Halbjahr 2015.


Peter Pätzold Silvia Fischer
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Alexander Kotz Philipp Hill
Fraktionsvorsitzender CDU
CDU


Dr. Roswitha Blind Manfred Kanzleiter
Fraktionsvorsitzende SPD
SPD


Rose von Stein Christoph Gulde
Freie Wähler Freie Wähler


Bernd Klingler Prof. Dr. Dr. Heinz Lübbe
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender
FDP FDP


Hannes Rockenbauch Tom Adler
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SÖS / Die LINKE SÖS / Die LINKE


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