Antrag und Anfrage vom 11/16/2018
Nr. 361/2018

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Landschaftsschutz sensibel angehen

Stuttgart zeichnet sich u. a. durch zahlreiche Landschaftsschutzgebiete innerhalb des Stadtgebietes aus. Diese ausgewiesenen Gebiete tragen maßgeblich zur ökologischen Nachhaltigkeit in unserer Stadt bei. Wesentlich ist hierfür u.a. die freiwillige Arbeit der Gartenbesitzer, die ihre Gärten pflegen und diese auch in ihrer Freizeit nutzen.

In der Landschaftsschutzverordnung ist unter §2 Abs. 1 festgelegt, dass das Errichten und Verändern von Bauwerken aller Art nicht vorgenommen werden darf.

Gerade diese Vorgabe wurde jedoch in den letzten Jahren immer wieder missachtet, und es entstanden einige massive Bauwerke in den Landschaftsschutzgebieten, so dass es hierüber Beschwerden aus der Bevölkerung und verschiedenen Bezirksbeiräten gab.

Darum war es dem Gemeinderat ein Anliegen, dass die Stadt dafür sorgt, dass dem Landschaftsschutz wieder Rechnung getragen wird und solche massiven Eingriffe in die Natur nicht geduldet werden.

Andererseits gibt es vermehrt Beschwerden von Seiten der Gartenbesitzer darüber, dass die Stadt bei der Kontrolle der einzelnen Gärten teilweise sehr unterschiedlich vorgeht und die Beanstandungen für die Gartenbesitzer häufig nicht nachvollziehbar sind.

Wir beantragen, die Verwaltung berichtet im UTA und beantwortet die folgenden Fragen:

1. Wie wird bei der Überwachung des Landschaftsschutzes vorgegangen?

2. Welche Kriterien werden dabei angewendet?

3. Wie kann sichergestellt werden, dass Gartenbesitzer ihre im Landschaftsschutz befindlichen Gärten auch zur Freizeitgestaltung nutzen können?

4. Bedarf es hierzu einer Überarbeitung der Landschaftsschutzverordnung?



Beate Bulle-Schmid Jürgen Sauer Fritz Currle
stv. Fraktionsvorsitzende


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