Antrag vom 12/14/2012
Nr. 434/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Bauskandal in Zazenhausen – wie kann die Stadt im Vollzug der gefundenen Kompromisse helfen?

Im Neubaugebiet in Zazenhausen wurden Bauherren und die Stadt durch kriminelle Handlungen getäuscht. Den zukünftigen Bewohnern, in zahlreichen Fällen junge Familien, wurde und wird finanzieller Schaden zugeführt. Die psychische Belastung der betroffenen „Häuslebauer“ in den letzten Wochen und Monaten lässt sich wohl nur erahnen.

Wir sind froh darüber, dass in den meisten Fällen ein für alle Beteiligten akzeptabler Vergleich in Bezug auf die Maße der Gebäude und Baukörper gefunden werden konnte. Wir möchten hier die Bereitschaft der Verwaltung zum Dialog ausdrücklich loben.

Zwischenzeitlich sind wohl den Bauherren die entsprechenden Bescheide zugegangen, in denen die notwendigen Abbruch- bzw. Rückbaumaßnahmen aufgeführt sind. Bis zu deren Umsetzung soll weiter der verhängte Baustopp gelten.

Und hier liegt ein Problem, um dessen Lösung wir die Verwaltung bitten. Für den praktischen weiteren Bauablauf sollten vor dem Abbruch bzw. Rückbau zuerst zum Teil andere Bauausführungen möglich sein. So sind z.B. Gebäude eingerüstet, um den Vollwärmeschutz anzubringen. Wenn nun aber zuerst der Rückbau erfolgen muss, so müssten die Gerüste erst für den Rückbau abgebaut und anschließend wieder aufgebaut werden. Desweiteren wären z.B. dringende Abdichtungsarbeiten an den Außenwänden im Untergeschoss nötig, um Folgeschäden durch Feuchtigkeit zu verhindern.

Wir sind der Meinung, dass die Betroffenen bereits genug gestraft sind. Leider hat weder die Stadtverwaltung noch der Gemeinderat die Möglichkeit, alle Einschränkungen und Schäden aus diesem Bauskandal aufzulösen. Wir möchten aber diese Bauherren und Familien vor noch weiteren finanziellen Verlusten und zeitlichen Verzögerungen möglichst bewahren.

Deshalb beantragen wir:

1.) Das Baurechtsamt nimmt mit jedem Bauherren Kontakt auf und bespricht individuell, welche weiteren Bauausführungen vor einem eventuellen Rückbau dringend notwendig wären.

2.) Das Baurechtsamt ermöglicht diesen Bauherren diese dringend notwendigen und im weiteren Bauablauf sinnvollen Maßnahmen vor dem Rückbau, wenn der Bauherr sich verpflichtet, den Rückbau wie angeordnet im weiteren Bauablauf umzusetzen.

3.) Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Umwelt und Technik zeitnah – zu Beginn des neuen Jahres – über die Ergebnisse dieser Absprachen.


Alexander Kotz Joachim Rudolf Philipp Hill
Fraktionsvorsitzender


Fritz Currle


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