Haushaltsantrag vom 10/24/2019
Nr. 585/2019

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2020/21 - Finanzplanung bis 2024
Notwendige Verbesserungen bei der Feuerwehr Stuttgart

1. Dringend erforderliche Stellenschaffungen/Stellenhebungen

1. Dringend erforderliche Stellen
Von 18,6 beantragten Stellenschaffungen sind bei der Branddirektion unter Berücksichtigung der Verlängerung des KW-Vermerks nur 4,8 Stellen im Verwaltungsvorschlag enthalten. Selbst wenn man die bis zum Abschluss der gesamtstädtischen Personalbedarfsbemessung zurückgestellten Entscheidungen über die Stellenschaffungen bei der Personalstelle der Branddirektion einbezieht, ist dieser Ansatz der Verwaltung keinesfalls ausreichend, um die seit langem bestehenden Personalsorgen zu lösen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten hier schon seit vielen Jahren hart an der Belastungsgrenze und dennoch gibt es Aufgaben, die aufgrund eines nicht ausreichenden Personalkörpers nur oberflächlich oder gar nicht wahrgenommen werden können. Im Hinblick auf die Gesundheit der Mitarbeiterschaft besteht akuter Handlungsbedarf, der sofort anzugehen ist. Im Zuge der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber muss die Gesunderhaltung das vordringlichste Ziel sein. Eine adäquate Stellenausstattung ist daher zentraler Faktor. Folgende unabweisbare Stellenschaffungen sind zum Stellenplan 2020 mindestens erforderlich:

2130: 1,0 Stelle A12, SGL Kostenersätze und Recht

2135: 1,0 Stelle in A 13 hD, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

2145/2150: 2,0 Stellen in A 9+Z, Ausbilder Ausbildung BF + FF

2. Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte der BF und FF
Im Bereich der Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr sind verschiedene Defizite vorhanden, die dringend zu beheben sind. Schwerpunktmäßig geht es um die

· Sicherstellung der für die Einsatzkräfte der BF und FF unerlässlichen Realbrandausbildung, da die bisherige Übungsmöglichkeit wegfällt,
· Minimierung des Unfallrisikos beim Fahren von Einsatzfahrzeugen unter Einsatzbedingungen durch ein spezielles Fahrsicherheitstraining,
· Sicherstellung der nach Rettungsdienstgesetz vorgeschriebenen 30-Stunden-Fortbildung des im Rettungsdienst bzw. in der Leitstelle eingesetzten Personals, die in der Vergangenheit nicht oder nur teilweise geleistet werden konnte.

Zur Behebung der Defizite im Bereich der Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrags nach Feuerwehrgesetz wird daher beantragt, das Aus- und Fortbildungsbudget der Branddirektion dauerhaft um 150.000 € p.a. zu erhöhen.

3. Ehrenamtsförderung
Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar. Hier setzen sich Menschen für ihre Mitmenschen ein und erfüllen Aufgaben, die sonst von der Landeshauptstadt Stuttgart in Eigenregie zu erfüllen wären. Das unermessliche starke Ehrenamtspotenzial muss dringend erhalten bleiben und gestärkt werden. Es müssen Anreize für ehrenamtliches Engagement geschaffen werden, um ggf. vorhandene Lücken in den Reihen der Freiwilligen zu schließen. Vor allem ist es erforderlich, dass die unverzichtbare ehrenamtliche Arbeit in allen Bereichen mit einer adäquaten Förderung auch die nötige Anerkennung erfährt.
Zur Ehrenamtsförderung bei der FW Stuttgart wurde mit der Mitteilungsvorlage GRDrs 581/2019 zum Haushaltsplan 2020/2021 ein Gesamtüberblick gegeben. Für die vollständige Umsetzung aller vom Stadtfeuerwehrverband aufgezeigten Fördermaßnahmen wären prinzipiell dauerhafte Finanzmittel i. H. v. rd. 580.000 € p.a. nötig.

Nachdem das zum laufenden DHH beschlossene 1. Maßnahmenpaket mit einem Umfang von 133.000 € im DHH 2020/2021 im Verwaltungsvorschlag verstetigt wurde, gilt es nun weitere Maßnahmen zur Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit, zur Personalerhaltung/-fürsorge sowie zur Anerkennung von Führungsfunktionen anzuschließen, die zur Sicherung des Fortbestands der Freiwilligen Feuerwehr beitragen.

Die Förderung des Ehrenamtes bei der Feuerwehr Stuttgart vollzieht sich bislang in zu kleinen Schritten. Es wird deshalb 50 % der erforderlichen Mittel (447.000 Euro) der 2. Stufe des Maßnahmenpakets aus dem Forderungskatalog des Stadtfeuerwehrverbandes beantragt. Hierfür sind im DHH 2020/2021 und in den Folgehaushalten dauerhaft weitere ergänzende Finanzmittel i. H. v. 223.500 € p.a. einzustellen.

Auf die Anl. 3 zur GRDrs 581/2019 wird verwiesen. Insbesondere folgende Maßnahmen wären vordergründig:

· Erhöhung der zusätzlichen Entschädigung als Auslagenersatz für den Übungsdienst (Aktive, Jugendfeuerwehr, Altersabteilung; rd. 85.000 € p.a.),
· Erhöhung der Zuwendungen für die Kameradschaftspflege im zweiten Schritt auch für die Jugendfeuerwehr und die Altersabteilung. Die Erhöhung für die Aktiven erfolgte bereits im Maßnahmenpaket 1 (rd. 15.000 € p.a.),
· Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger/Übungsleiter gemäß den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände (rd. 180.000 € p.a.).

4. Immobilienverwaltung – Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr
Die Feuerwehr Stuttgart kann ihrem Sicherstellungsauftrag nur dann uneingeschränkt erfüllen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dies gilt für den hauptamtlichen sowie für den ehrenamtlichen Bereich der Feuerwehr gleichermaßen.

Mit der Mitteilungsvorlage GRDrs 476/2019 zum Haushaltsplan 2020/2021 wurde über das Ergebnis der im Rahmen der Beratungen zum DHH 2018/2019 von der Verwaltung zugesagten flächendeckenden Erhebung zum erforderlichen Sanierungsbedarf der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr informiert. Mehr als die Hälfte der Häuser sind mittlerweile mindestens 35 Jahre alt und entsprechen hinsichtlich der technischen Ausstattung und räumlichen Standards nicht mehr den heute gültigen Normen und Vorschriften. Beispielhaft sind fehlende Abgasabsauganlagen oder fehlende zeitgemäße Umkleideräume sowie sanitäre Anlagen unter Beachtung der Geschlechtertrennung. Bei sechs Feuerwehrhäusern beabsichtigt die Verwaltung, noch in 2019 durch konkrete Verbesserungsmaßnahmen in den genannten Bereiche Abhilfe zu schaffen. Fünf Feuerwehrhäuser müssen allerdings für eine Bestandssanierung bzw. für eine Erweiterungsmöglichkeit vertiefend untersucht werden und bei acht Feuerwehrhäusern sind Neubauplanungen am bestehenden oder an einem alternativen Standort unumgänglich.

Vor diesem Hintergrund wird beantragt in den DHH 2020/2021 Planungsmittel i. H. v. insgesamt 550.000 €, jeweils 275.000 € in 2020 und in 2021 – für eine dringend erforderliche Machbarkeitsstudie von notwendigen Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubauprojekten im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr einzustellen.


Alexander Kotz PD Dr. Markus Reiners Jürgen Sauer
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender


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