Haushaltsantrag vom 12/04/2015
Nr. 1029/2015

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Betriebskantinen, Essenszuschüsse, Sanierungsbedarf der städtischen Cafeterien und Sozialräume.
Wie geht es weiter nach dem Initiativantrag des Personalrates?

Mit Haushaltsantrag 619/2015 haben wir uns der noch ungeklärten Situation bei den Betriebskantinen und der Essensversorgung für Beschäftigte der Stadt insgesamt angenommen.

Auch die Personalvertretung hat in den Beratungen dazu Stellung genommen und inzwischen einen Initiativantrag mit konkreten Vorschlägen eingereicht, den wir in Kenntnis seitheriger langer Diskussionen für einen Kompromissantrag halten, der endlich zu einer Einigung führen könnte.

Wir treten als Fraktion diesem Antrag bei und beantragen:

Der genannte Initiativantrag des Gesamtpersonalrats wird in der Beratungen der 2. Lesung aufgenommen, seine Punkte zur Abstimmung gestellt:
  1. Die Küchenbereiche der 14 Außenkantinen werden technisch entsprechend der Untersuchungs- und Planungsergebnisse der Verwaltung ertüchtigt. Die dafür erforderlichen Finanzmittel von 900.000 Euro werden zur Umsetzung in den Doppelhaushalt 2016/2017 aufgenommen.
  2. Der Wert der Essensmarken für Beschäftigte, die nicht an der Gemeinschaftsverpflegung in Betriebsrestaurants/Kantinen teilnehmen können, wir zum 1.4.2016 um 0,35 Euro auf 1,20 Euro erhöht. Für Auszubildende steigt der Zuschuss analog.
  3. Für die Betriebsrestaurants werden drei zusätzliche Stellen (2 x EG 5 & 1 x EG 6) geschaffen. Gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat (GPR) wird geprüft, in welchem Umfang damit die Umsetzung des vorgestellten Konzepts "Veranstaltungscatering" und inwieweit eine Änderung des Essenskonzepts (weniger Fertigprodukte) erfolgen kann.
  4. Sämtliche Einnahmen aus dem Veranstaltungscatering, dem Essen-, Lebensmittel- und Getränkeverkauf sowie die Kostenerstattungen und Umlagen der Kontengruppe 348 (Haushaltsplan Unterabschnitt 1007530) werden als Deckungsbeitrag zur Berechnung einer kalkulatorischen Kostendeckung herangezogen. Wegen der Verschlechterung der kalkulatorischen Kostendeckung im Rahmen der Umstellung der Ergebnisrechnung auf die Doppik (2010) wird künftig eine Kostendeckung von 35% angestrebt.
  5. Die unter Pkt. 6 vorgesehenen Preiserhöhungen fließen zu 100% in das Lebensmittelbudget.
  6. Der Gesamtmenüpreis in den Betriebsrestaurants Rathaus und Schwabenzentrum wird in zwei Stufen angehoben. Die erste Stufe auf 3,30 Euro soll zum 1.2.2016 auf Basis der Komponentenpreisgestaltung des GPR erfolgen. Die zweite Stufe auf 3,50 Euro soll zum 1.8.2017 erfolgen.

Martin Körner Suse Kletzin Hans H. Pfeifer
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender


Marita Gröger


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