Haushaltsantrag vom 11/20/2015
Nr. 1007/2015

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

„Intelligente Grundsteuer“ – ein transparenter und dauerhafter Ansatz

Die CDU-Fraktion hat zu den Haushaltsberatungen 2016/2017 ein neues Modell einer am finanziellen Ergebnis des städtischen Haushalts eines Jahres ausgerichteten Grundsteuer präsentiert. („Senkung der Grundsteuer – aber nicht durch neue Schulden!“, Nr. 358/2015).

Der grundlegende Unterschied zur bisherigen Regelung ist, dass bei der Festsetzung der Höhe des Hebesatzes für die Grundsteuer eines Jahres nicht nur wie bisher der prognostizierte Haushalt eines Jahres als Grundlage gilt, sondern dass nach Abschluss eines Haushaltsjahres die realen Zahlen entscheiden, ob der finanzielle Rahmen für eine einmalige Grundsteuersenkung im übernächsten Jahr (ohne Nachwirkung) gegeben ist oder nicht. Damit wird ein großer Schritt zu mehr Steuertransparenz und Steuerehrlichkeit gegenüber all denjenigen gemacht, welche das Grundsteueraufkommen in unserer Stadt leisten. Neben allen Mietern und Vermietern (knapp 50% der Grundsteuer wird auf Wohnraum erhoben), sind dies Unternehmen, Vereine, Verbände, Kitas, Schulen und viele mehr.

Auch wenn die aktuellen Prognosezahlen der Verwaltung, was den Doppelhaushalt 2016/17 und die mittelfristige Finanzplanung angeht, nicht unbedingt Hoffnung auf eine mögliche einmalige Grundsteuersenkung nach unserem Modell machen, so sollte der Beschluss dennoch gefasst werden.

Erstens haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt, dass der Haushaltsvollzug finanziell deutlich besser war als der Haushaltsansatz. In der Stellungnahme der Verwaltung auf unseren Antrag 358/2015 schreibt die Kämmerei, dass, wäre unser Modell bereits seit 2010 eingeführt gewesen, 112,9 Mio. Euro an Grundsteuer nicht erhoben worden bzw. bei den Steuerzahlern verblieben wären. Und in all diesen Jahren hätte man bei der jeweiligen Haushaltsaufstellung dies auch nicht für möglich gehalten. Und zweitens sehen wir den Beschluss des neuen Modells auch auf lange Sicht, zudem wünschen wir unserer Stadt natürlich auch in den kommenden Haushaltsansätzen wieder finanziell bessere Zeiten.

Nach unserer Überzeugung sollte diese neue Steuersystematik so lange in Stuttgart Grundlage sein, bis eventuell eines Tages bereits der Haushaltsansatz trotz der notwendigen Ausgaben und Investitionen (z.B. auch Abbau des „Sanierungsstaus“ in Schulen und Infrastruktur) ein so positives finanzielles Ergebnis darstellt, dass eine grundsätzliche Steuersenkung beschlossen werden kann.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, dass der Gemeinderat das Modell der „Intelligenten Grundsteuer“ in der 3. Lesung beschließt und das Jahr 2015 als erstes Grundlagenjahr für die Erhebung der Grundsteuer 2017 herangezogen wird. Die Anwendung der neuen Steuersystematik gilt für die Erhebung der Grundsteuer in Stuttgart bis der Gemeinderat eine andere Satzung beschließt.


Alexander Kotz Beate Bulle-Schmid Philipp Hill
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender


Joachim Rudolf Jürgen Sauer Dr. Markus Reiners


Iris Ripsam Fred-Jürgen Stradinger


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