Haushaltsantrag vom 11/28/2019
Nr. 1242/2019

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2020/21 - Finanzplanung bis 2024
Fragen zur Bettensteuer

Da von einigen Fraktionen des Gemeinderats Anträge zur Einführung einer Bettensteuer in Stuttgart gestellt wurden, stellen sich für die CDU-Gemeinderatsfraktion noch einige Fragen, die die Verwaltung bitte zur 2. Lesung beantworten soll.

Wir fragen:

1) In welchen Städten Deutschlands gibt es bereits eine Bettensteuer?

2) In welchen Städten Deutschlands wurde die Bettensteuer gerichtlich wieder abgeschafft, reduziert oder abgeändert?

3) Wann ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Rechtmäßigkeit der Übernachtungssteuer zu rechnen?

4) Von der Bettensteuer erfasst sind alle Beherbergungsbetriebe, also Hotels, Gasthöfe, Motels, Pensionen, Privatzimmer, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Camping- und Reisemobilplätze sowie ähnliche Einrichtungen. Wie hoch ist daher die Anzahl der Betriebe, die demnach von der Bettensteuer in Stuttgart erfasst werden würde?

5) Wie viele gewerblich angemeldet Betten und Zimmer gibt es in der Landeshauptstadt?

6) Welcher zusätzliche bürokratische Zeitaufwand kommt auf die Beherbergungsbetriebe für die Erhebung und Übermittlung der Bettensteuer zu?

7) Mit welchen Maßnahmen erfassen andere Städte, ob eine Übernachtung einem privaten oder beruflichen Zweck dient?

8) Welcher städtische Verwaltungsaufwand ist erwarten, um zu überprüfen, ob die Beherbergungsbetriebe die Übernachtungssteuer korrekt erheben?

9) Laut Presseberichterstattung sei mit Einnahmen in Stuttgart von knapp 4 Mio. Euro zu rechnen. Abzüglich der nicht unerheblichen Verwaltungskosten ergibt sich ein überschaubarer finanzieller Vorteil für die Stadt. Haben andere Städte ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis?



Alexander Kotz Dr. Carl-Christian Vetter Nicole Porsch
Fraktionsvorsitzender


Ioannis Sakkaros Fritz Currle


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