Anfrage vom 12/16/2016
Nr. 423/2016

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Jobcenter - Verbesserung im Betreuungsschlüssel

Seit dem Jahr 2012 ist die Landeshauptstadt Stuttgart zugelassener kommunaler Träger für die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat den Weg zur Optionskommune unterstützt und konstruktiv begleitet, um die Möglichkeiten für arbeitsuchende Stuttgarterinnen und Stuttgarter weiter zu verbessern. Einen wesentlichen Anteil zur Verbesserung der Möglichkeiten tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters durch ihr Engagement bei.

Die SPD-Gemeinderatsfraktion will die Situation für Arbeitssuchende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter verbessern.

Wir fragen:

1. Aus der Landtags-Drucksache 15/6900 vom 19.05.2015 geht hervor, dass die Fallschlüssel im Jobcenter mit dem Wechsel zur Optionskommune deutlich freier bestimmt werden können. Das Sozialministerium sagt dazu konkret:
"Mit der Zulassung kommunaler Träger wurde einzelnen Kommunen ganz bewusst die Möglichkeit eingeräumt, die Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprechend der örtlichen Strukturen und Bedarfe selbst zu gestalten. Eine wichtige Rolle spielen dabei insbesondere Entscheidungen zur personellen Besetzung und Aufgabenverteilung. Die elf zugelassener kommunaler Träger in Baden-Württemberg haben von diesen Spielräumen in unterschiedlichster Weise Gebrauch gemacht. Einen einheitlichen Berechnungsschlüssel für die Personalplanung wie bei den gE gibt es daher für die zugelassener kommunaler Träger nicht."
Ob und in welcher Form hat die Landeshauptstadt Stuttgart seit Jahr 2012 den neuen Gestaltungsraum hinsichtlich der Fallschlüssel genutzt?

2. Für die baden-württembergischen Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtungen zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen arbeiten, wird in der Leistungsgewährung seit dem Jahr 2010 beim Fallschlüssel der Richtwert von 1 zu 115 unterschritten.
Das Jobcenter Biberach hatte im Jahr 2014 einen Fallschlüssel von 1:116 und das benachbarte Jobcenter Ludwigsburg einen Schlüssel von 1:122. Für das Jobcenter Stuttgart wurde hingegen im selben Jahr ein Fallschlüssel von 1:136 dokumentiert. Welcher Fallschlüssel wird im Jobcenter Stuttgart derzeit als Richtwert angenommen und woran orientiert sich dieser Richtwert? Welcher Fallschlüssel wird aktuell in der Leistungsgewährung erreicht?

3. Welche finanziellen Konsequenzen hätte eine Senkung des Fallschlüssels auf 1:115 für die Leistungsgewährung beim Jobcenter Stuttgart? Wie viel Mehrkosten für den kommunalen Haushalt würden durch diese Absenkung des Fallschlüssels entstehen?

4. Wäre eine Verbesserung des Fallschlüssels in der Leistungsgewährung von 1:115 aus den bewilligten Mitteln des Jobcenters für das Jahr 2016 zu finanzieren gewesen? Welche finanziellen Risiken würden durch die Verbesserung des Fallschlüssels im Jahr 2017 entstehen?

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Fragen im Vorgriff auf dem Geschäftsplan 2017 des Jobcenter.




Martin Körner Suse Kletzin Hans H. Pfeifer
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender



Udo Lutz


zum Seitenanfang