Antrag vom 04/06/2021
Nr. 140/2021

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Betreff

„Querdenken“ in Stuttgart - Verantwortung übernehmen und Konsequenzen ziehen

Wir beantragen:

in der der nächsten Sitzung des Gemeinderates berichten BM Dr. Maier, OB Dr. Nopper, Prof. Ehehalt und der Polizeisprecher des Polizeidezernats Stuttgart zu den Ereignissen der „Querdenkendemo“ am 3. April 2021

Wir fragen hierzu an: 1. Strategie zur Querdenkendemo am 3. April 2021
2. In der medialen Berichterstattung wird ein Schreiben von Ministerialdirektor Prof. Uwe Lahl (Ministerium für Soziales und Integration) an BM Maier erwähnt, welches inhaltlich die Begründung liefert, warum unter Anbetracht der Corona-Verordnung die Querdenkerdemo hätte verboten werden können:
3. Auflösung einer friedlichen Gegendemo am 3. April 2021:
4. Zur Pressemitteilung der Stadt Stuttgart vom 03. April "Bilanz zu Kundgebungen in der Stadt: „Erleichterung über friedlichen Verlauf“ und zu Aussagen von BM Dr. Maier in denen er fordert, dass sich Politiker lieber Gedanken dazu machen müssten warum „die Politik einen Teil der Menschen bereits nicht mehr erreichen würde“:

Begründung:


Das Demonstrationsrecht ist ein wichtiges Grundrecht, aber es gilt, wie alle Grundrechte nicht grenzenlos, sondern kann im Einzelfall beschränkt werden, wenn es mit anderen Grundrechten kollidiert. Wie in diesem Fall mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vieler.
Es war nach den Erfahrungen mit den sogenannten Querdenkerdemos, zu denen oft dieselben Personen anreisen, absolut zu erwarten, dass Auflagen wie Maskenpflicht und/oder Abstandswahrung von der Mehrzahl der Teilnehmer*innen systematisch missachtet werden. Was dann auch der Fall war.
Zudem fungieren solche Demonstrationen als Corona-Superspreader-Event, da die Auflagen schon bei An- und Abreise missachtet werden.

Von mehreren Gerichten wurden deshalb Demonstrationsverbote sogenannter Querdenkerdemos bestätigt. Damit gab es auch für den 03.04. eine realistische Chance, dass ein solches Verbot vor Gericht Bestand hat. Dies wurde auch vom Ministerialdirektor Prof. Lahl in seinem Schreiben an BM Dr. Maier kommuniziert, womit er ein mögliches Verbot unter Anbetracht des Infektionsschutzes begründete.

Dass ein Ordnungsbürgermeister der Stadt Stuttgart sich, entgegen der Empfehlung vom Land, für die Durchführung einer Versammlung ausspricht, die aus epidemiologischer Sicht höchst gefährlich ist und die Moral von Menschen untergräbt, die sich an Coronaregeln halten, ist untragbar.
Diese Fehlentscheidung droht die Dynamik des Infektionsgeschehens in der Region signifikant zu beeinflussen, stellt ein Versagen vor dem Auftrag eines Ordnungsbürgermeisters dar und muss als Konsequenz den Rücktritt von Dr. Maier nach sich ziehen.



gez.

Hannes Rockenbauch Thomas Adler
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender



Matthias Gottfried Laura Halding-Hoppenheit Guntrun Müller-Enßlin



Christoph Ozasek Luigi Pantisano Stefan Urbat


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