Antrag vom 12/06/2013
Nr. 976/2013

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Informationen in Bezug auf unseren Haushaltsantrag 891/2013 ("Pflegepersonal aufstocken") im Krankenhausausschuss am 13.12.2013

Informationen in Bezug auf unseren Haushaltsantrag 891/2013 ("Pflegepersonal aufstocken") im Krankenhausausschuss am 13.12.2013

Zwischenzeitlich liegt der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vor. Eine Regelung zur gesetzlichen Personalbemessung ist darin nicht enthalten. Umso dringlicher ist es, dass der Träger einschreitet, um eine Gefährdung von Patienten und Beschäftigten abzuwenden.
Bereits 1985 hat der Bundesgerichtshof festgestellt: Der Krankenhausträger muss „aus haftungsrechtlicher Sicht zur eigenen Absicherung auf eine nachweisbare Stellenbedarfsermittlung und -belegung bedacht sein.“(BGH-Urteil vom 18.6.85; VI ZR 234/83)
Im Klinikum werden regelmäßig die PPR-Zahlen aller Patienten (seit neuestem wohl nur noch aller DRG-Patienten) erhoben.

Wir beantragen:
Um die Auswirkungen (auch die finanziellen) unseres Haushaltsantrags 891/2013 ("Pflegepersonal aufstocken") besser beurteilen zu können und um den Anforderungen des BGH nachzukommen, fordern wir die Verwaltung auf, bis zur Krankenhausauschusssitzung am 13.12.2013 folgende Informationen vorzulegen:
  1. Personalbedarf nach PPR, aufgeschlüsselt nach Zentren oder Abteilungen bezogen auf die DRG-Bereiche und auf alle stationären Patienten.
  2. Tatsächliche Personalbesetzung, aufgeschlüsselt nach Zentren oder Abteilungen, ebenfalls bezogen auf die DRG-Bereiche und auf alle stationären Patienten.
    Dabei ist darauf zu achten, dass nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden und die PPR-Zahlen im DRG-Bereich den Ist-Zahlen im gesamten stationären Bereich gegenübergestellt werden.


    Thomas Adler Hannes Rockenbauch
    Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender


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