Antrag und Anfrage vom 11/22/2012
Nr. 398/2012

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

"Bauskandal Zazenhausen"

Die Stuttgarter Nachrichten haben ausführlich über die zu große - nicht dem Baurecht entsprechende Bebauung in Zazenhausen Neubaugebiet Hohlgrabenäcker berichtet. In einem Lesebrief schreibt einer der Betroffenen (Brief ist angehängt), dass die Bauherren sich zu einer Baugemeinschaft zusammengeschlossen haben. Die betroffenen Familien haben sich auf einen Hausbau und den Erwerb von Baugrund eingelassen, für Familien ein großes und ihr Leben bestimmendes Projekt.

Der Stuttgarter Gemeinderat hat mit der Drucksache 383/2012 "Bürger bauen mit - Baugemeinschaften in Stuttgart - Grundsatzbeschluss", dieser neuen Form einen verlässlichen Rahmen gegeben.
In dieser Drucksache geht es vor allem darum, Baugemeinschaften zu ermöglichen. Sie gilt für städtische Grundstücke, die an Baugemeinschaften verkauft werden sollen. Bei der Lektüre wird der Eindruck gewonnen, dass sie im Schwerpunkt für Spezialisten und Kenner des Baurechts erstellt wurde.
In dem Kapitel 12 der Drucksache, in der die Bewerbungsunterlagen für eine Baugemeinschaft aufgeführt werden, werden viele Aspekte, die für das Gelingen einer Baugemeinschaft erforderlich sind dargestellt. Nichts wird dazu ausgeführt, wer, wie, wann für das Bauen in der Trägerschaft einer Baugemeinschaft Verantwortung für das Vorhaben übernimmt.


Wir fragen und beantragen:
  1. Wie ist die Verantwortung für den Erwerb des Grundstücks, den Bau und die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften organisiert/bzw. geregelt?
  2. In den zahlreichen Leserbriefen zum oben genannten Artikel geht es um Ausnahmen, die angeblich bei großen Bauvorhaben gemacht werden
  3. Wir beantragen einen Bericht, in dem über Ausnahmen berichtet wird, vor allem welche Gründe für die Ausnahmeregelung ausschlaggebend waren.
  4. Wo hat die Stadt in der Vergangenheit Ausnahmen gewährt?
  5. Wie viele Baustopps wurden verhängt, weil das geltende Baurecht nicht eingehalten wurde.
6. Das Baurechtsamt möge darstellen, wie groß und bei welchen Tatbeständen es einen
Ermessensspielraum geben kann.

7. Wir beantragen, die Drucksache 383/2012, in der die Bewerbungsunterlagen für
Baugemeinschaften aufgezählt werden, um einen Punkt zu ergänzen, in dem explizit auf
die Verantwortung der Bauherren hingewiesen wird.








Jürgen Zeeb Konrad Zaiß Joachim Fahrion
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitz.




Christoph Gulde Robert Kauderer Rose von Stein




Ilse Bodenhöfer-Frey


Anhang

Liebe Leser, ich bin einer von betroffenen! Ich sehe das Problem anders: ich habe mein Haus, mein Traum, meine Zukunft bauen lassen! Ich war pünktlich bei allen Rechnungen, ich habe mich schon auf den Einzug gefreut! Und jetzt, kurz vor der Fertigstellung, kam die Nachricht der Gerechtigkeit: das Haus ist zu groß und muss abgerissen oder abgeschnitten
werden!!! Es ist mir egal, wie das Problem auf der Bundesebene anschließend gelöst wird. Es ist mir egal, wo das richtige Problem liegt! Aber 12 Familien sind jetzt am Ende ihrer Kräfte: wir wurden betrogen, wir wurden auch nicht von stattlichen Institutionen informiert, weil sie bis jetzt nur mit dem Architekten (und das ist nicht der Bauträger – wir sind eine Bauherrengemeinschaft !!!) gesprochen haben. Und der Architekt hat uns über den Stand der Dinge gar nicht informiert! Übrigens, der ist auch kein Architekt, wie jetzt raus kommt! Die Firma wird Insolvenz anmelden. Sie kann die Kosten sowieso nicht übernehmen. Und die 12 Familien müssen das auch tun – nur weil die 80 cm für jemanden zu lang sind! Die 80 cm auf meinem Grundstück, die keiner sieht! Denn die 80 cm zählen in der familienfreundlichen Stadt Stuttgart mehr, als meine Familie!!!! Wissen Sie, was ein Rückbau eines fertig gestellten Hauses kosten soll? Für die jungen Familien, die gerade eine Doppelhaushälfte gebaut haben, weil sie ein größeres Haus oder ein größeres Grundstück sich nicht leisten können? Hinter diesem Problem stehen unschuldige Familien, welche zunächst betrogen wurden und jetzt dafür noch von der Gerechtigkeit bestraft werden müssen – weil sie so naiv waren, als wir die Grundtücke von der Stadt Stuttgart direkt gekauft haben, wo unser „Architekt“ namentlich genannt worden war – dass wir nur mit ihm die Häuser bauen dürfen. Schließlich sind die Häuser „illegal“ gebaut worden, was der Stadt Stuttgart vermutlich wichtiger ist, als das Wohlhaben und die Existenz junger Familien mit Kindern. Übrigens, einige Kinder sind erst ein paar Monate alt, die anderen kommen erst demnächst zur Welt. Was können wir diesen Kindern sagen? Dass wir uns an die Liegenschaft und die Stadt Stuttgart geglaubt haben? Oder dass das Gesetzt uns für die Naivität bestraffen soll? Wo waren denn die Entscheidungsträger, als wir die Grundstücke gekauft haben mit der Verpflichtung nur mit diesem Architekten zu bauen? Ich hoffe, in meinen Emotionen können Sie ein paar Sätze verstehen und mich als einen Mensch zu sehen und nicht wie einen Verbrecher, der illegal gebaut hat … HILFE!!!!!! Bevor die Leute total am Boden sind! HILFERUF an die Stadt Stuttgart! An jeden, der uns helfen kann!!!

Leserbrief aus Stn online vom 19.11.2012 Anwohner



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