Anfrage vom 04/03/2012
Nr. 103/2012

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Schlierer Rolf (REP), DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

MDK-Prüfungen und informationelles Selbstbestimmungsrecht der Versicherten

Im Jahresabschluß des Klinikums Stuttgart für 2010 (GRDrs 136/2012) wird auf die Erlösrisiken infolge der steigenden Anzahl von MDK-Prüfungen hingewiesen. Inzwischen gefährden die MDK-Prüfungen aber auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Versicherten, da zunehmend Akteneinsicht bzw. eine leihweise Herausgabe von Behandlungsunterlagen gegen die Krankenhausträger geltend gemacht werden.

Dies vorausgeschickt frage ich die Verwaltung:

1. In wie vielen Fällen wurde von gesetzlichen Krankenkassen bzw. dem MDK in den Jahren 2010 und 2011 der Anspruch auf Einsicht in bzw. Herausgabe von Behandlungsunterlagen gegenüber dem Klinikum Stuttgart geltend gemacht? 2. In wievielen Fällen wurde das Einsichtsbegehren vom MDK auf eine Abrechnungsprüfung, auf mögliche Regreßansprüche und auf Fälle des § 294a Abs.2 SGB V gestützt?





Dr. Rolf Schlierer
Stadtrat


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