Antrag vom 11/17/2014
Nr. 346/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Weiteres Vorgehen bei der Klinik Stapf

Zu kontroversen und teils heftigen Diskussionen hat der Umzug der Klinik Stapf geführt. Nach erneuter eingehender Abwägung erachtet die CDU-Gemeinderatsfraktion die Einrichtung eines solchen Angebots als notwendig. Bereits in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts war diese Diskussion geführt worden. Die heutige Situation ist Ergebnis eines langen und umfassenden Erörterungs- und Abwägungsprozesses, dessen Ergebnis unverändert keine Veränderung gebietet. Die Regelung der §§ 218 ff. StGB sind zudem in der Gesetzgebungskompetenz des Bundesgesetzgebers. E-Mails, die zum Teil in einer falschen Tonlage, beleidigend und unsachlich diese Frage in einen falschen Kontext setzen, helfen weder Mutter noch Kind.
Allerdings ist es unser Bestreben, die Zahl der Abbrüche so gering als möglich zu halten. Denn wenn nicht hier in einer Stadt, die weltweit wohl mit das höchste Wohlstandsniveau haben dürfte, sollte eine Entscheidung für das Leben ermöglicht werden. Wir beantragen daher:

Die Verwaltung berichtet in einer der nächsten Sitzungen des Krankenhausausschusses, ggfls. zusammen mit dem Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie dem Jugendhilfeausschuss


1.) Wie konkret in Stuttgart die bisherige Beratungspraxis nach § 219 StGB in ihrem Ablauf ausgestaltet ist.

2.) In wie vielen Fällen die Beratung dazu führt, dass sich die Mutter für das Kind entscheidet.

3.) Ob sich je nach Beratungsstelle unterschiedliche Erfolgsquoten für die Beibehaltung des Kindes ergeben.

4.) Ob die Verwaltung Möglichkeiten sieht, durch Veränderungen die Entscheidungshäufigkeit für das Kind zu vergrößern.



Dr. Klaus Nopper Alexander Kotz Iris Ripsam
Fraktionsvorsitzender


Dr. Cornelius Kübler Prof. Dr. Dorit Loos Beate Bulle-Schmid
stv. Fraktionsvorsitzende


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