1.) Wie konkret in Stuttgart die bisherige Beratungspraxis nach § 219 StGB in ihrem Ablauf ausgestaltet ist.
2.) In wie vielen Fällen die Beratung dazu führt, dass sich die Mutter für das Kind entscheidet.
3.) Ob sich je nach Beratungsstelle unterschiedliche Erfolgsquoten für die Beibehaltung des Kindes ergeben.
4.) Ob die Verwaltung Möglichkeiten sieht, durch Veränderungen die Entscheidungshäufigkeit für das Kind zu vergrößern.
Dr. Klaus Nopper Alexander Kotz Iris Ripsam Fraktionsvorsitzender Dr. Cornelius Kübler Prof. Dr. Dorit Loos Beate Bulle-Schmid stv. Fraktionsvorsitzende