Antrag vom 12/01/2014
Nr. 377/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Beim Ziel der Suche nach Reduzierung der Kosten für Wohnen umfassend agieren -
Stärkere Senkung der Müllgebühren ist möglich.

Der Gemeinderat hat sich auf den Weg gemacht mehr günstigen Wohnraum in Stuttgart zu schaffen. Bei der Frage nach bezahlbarem Wohnraum steht aber immer stärker die "Zweite Miete", die Mietnebenkosten im Fokus. Gerade auch durch zahlreiche neue Vorschriften wie Trinkwasseruntersuchungen oder Rauchmelder steigen die Kosten beständig. Daher gilt es hier alle vertretbaren Möglichkeiten zu prüfen, um diese Steigerungen zumindest teilweise zu kompensieren. Ein Faktor der in die Nebenkosten des Wohnens einfließt sind die Müllgebühren.

Die Rückstellung aus Gebührenzahlungen für Kostenschwankungen bei den Entsorgungskosten unseres Abfallbetriebs (AWS) ist mittlerweile auf 28,5 Mio. € angewachsen. Damit sollen eventuell nicht vorhersehbare Steigerungen der Kosten für Entsorgung ausgeglichen werden, ohne die Gebühren für die Kunden gleich erhöhen zu müssen. Auch die CDU Fraktion sieht eine entsprechende Gebührenausgleichsrückstellung für sinnvoll und geboten an. Allerdings sind wir, wie bereits seit einigen Jahren, der Meinung, dass die Summe der gebildeten Rückstellung zu hoch ist.

Die Stadtverwaltung schlägt aktuell eine Gebührensenkung für die Restmüllentsorgung in Höhe von 2,12% dem Gemeinderat vor. Wir halten eine Gebührensenkung beim Restmüll um 4% für vertretbar, ohne die Rückstellung in ihrer absichernden Wirkung für die Bürger zu gefährden. Gerade vor dem Hintergrund, dass mit der beschlossenen zukünftigen wöchentlichen Leerung und der flächendeckenden Einführung der Bio-Tonne die Gebührensätze in diesem Bereich massiv ansteigen werden, könnte damit dieser Kostensteigerung zum Teil entgegen gewirkt werden. Auch mittelfristig sehen wir keine Schwierigkeiten mit einer geringeren Höhe der Gebührenausgleichsrückstellung. Ab 2024 ist z.B. der Eigenbetrieb AWS von der Tilgung eines Darlehens befreit, dass aktuell noch jedes Jahr mit 5,3 Mio. € die Gebührenzahler belastet.

Die Gebührenausgleichsrückstellung des AWS soll die Bürger vor eventuellen starken Schwankungen der Gebühren schützen - sie soll aber keine überzogene Sparbüchse des AWS zu Lasten der Mieter und Eigentümer in Stuttgart sein.

Daher beantragen wir:

Die Beschlussvorlage 699/2014 (Abfallgebührenvorlage 2015) wird in Punkt 1.1 dahingehend geändert, dass die Restmüllgebühr um durchschnittlich 4% gesenkt wird.


Philipp Hill Alexander Kotz Dr. Markus Reiners
stv. Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender


Jürgen Sauer


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