Anfrage vom 05/23/2014
Nr. 169/2014

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bulle-Schmid Beate (CDU), Dr. Nopper Klaus (CDU), Currle Fritz (CDU), Mezger Sabine (CDU)
Betreff

Grabsteinverbot in unserer Friedhofssatzung

Kürzlich wurde vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Vorschrift in der Friedhofssatzung der Stadt Kehl für unwirksam erklärt, dass nur Grabsteine verwendet werden dürfen, die nicht aus Kinderarbeit stammen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass es keine verlässlichen Nachweismöglichkeiten für die Herkunft der Steine bestünden. Außerdem belaste das Verbot die Steinmetze in unzumutbarer Weise und sei mit dem verfassungsmäßigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar.

Auch in der Neufassung der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2013 ist in § 29 geregelt, dass nur Grabsteine, Grabmale usw. aufgestellt werden dürfen, die nachweislich nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen.

Die CDU Fraktion will, dass dieses in unserer Friedhofssatzung festgeschriebene Ziel erreicht wird, auch vor dem Hintergrund des jetzt vorliegenden Gerichtsurteils.

Wir fragen daher die Verwaltung:




Beate Bulle-Schmid Dr. Klaus Nopper Sabine Mezger


Fritz Currle


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