Auch in der Neufassung der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2013 ist in § 29 geregelt, dass nur Grabsteine, Grabmale usw. aufgestellt werden dürfen, die nachweislich nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen.
Die CDU Fraktion will, dass dieses in unserer Friedhofssatzung festgeschriebene Ziel erreicht wird, auch vor dem Hintergrund des jetzt vorliegenden Gerichtsurteils.
Wir fragen daher die Verwaltung:
2. Sieht die Verwaltung die Gefahr, dass der betreffende Paragraf in unserer Satzung ebenfalls nicht gerichtsfest ist?
3. Falls dies der Fall sein sollte, welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung das Ziel des Gemeinderats aus der Friedhofssatzung in Bezug auf die Herkunft der Grabsteine rechtssicher zu erreichen?