Anfrage vom 09/15/2010
Nr. 282/2010

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Schlierer Rolf (REP), DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Brandbekämpfung bei Photovoltaik-Anlagen

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Gebäuden in Stuttgart installiert. Diese Anlagen führen zu einer netzunabhängigen Stromversorgung der Gebäude, die von außen nicht beeinflußt werden kann. In Brandfällen führt dies dazu, daß die Stromversorgung solcher Gebäude von der Feuerwehr nicht abgeschaltet werden kann und die Brandbekämpfung im Gebäude wegen der Gefährdung der Feuerwehrleute solange unterbleiben muß, bis die Photovoltaik-Anlagen brandbedingt zerstört und damit außer Betrieb gesetzt sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche Maßnahmen werden von der Stuttgarter Feuerwehr bei der Brandbekämpfung von Gebäuden mit Photovoltaik-Anlagen zum Schutz der Feuerwehrleute ergriffen?

2. Kann die fortdauernde Stromabgabe von Photovoltaikanlagen während eines Brandes dazu führen, daß die Brandbekämpfung nicht mit der möglichen und erforderlichen Intensität durchgeführt werden kann und damit der Brandschaden größer wird?

3. Gibt es die Möglichkeit, im Rahmen von Brandschutzvorschriften den Einbau von extern zugängigen Abschaltvorrichtungen für Photovoltaik-Anlagen vorzusehen, um im Brandfall die Anlagen außer Betrieb setzen zu können?

4. Welcher Aufwand wäre erforderlich, um entsprechende Abschaltvorrichtungen in städtischen Gebäuden mit Photovoltaik-Anlagen zu installieren?





Dr. Rolf Schlierer
Stadtrat


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