Antrag vom 11/21/2014
Nr. 359/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Stuttgart 21: Immissionen überwachen, Bürger schützen

Die aus den Baumaßnahmen im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 resultierenden Schallimmissionen führen seit Beginn der Arbeiten an verschiedenen Stellen der Stadt zu gravierenden Lärmbelästigungen. Die bisherige Informationspolitik der Bahn ist mangelhaft. Die Appelle der Stadt an die Bahn und das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sind bisher wenig fruchtbar gewesen.
Die Lärmschutz-Auflagen für die Bahn sind in den Planfeststellungsbeschlüssen festgelegt. Die Erfüllung dieser Auflagen obliegt ausschließlich dem EBA.
Besonders hinsichtlich sich überlagernder Lärmeinwirkungen aus benachbarten Teilbaumaßnahmen und zentralen Baustelleneinrichtungen (Logistik) bestehen Zweifel, ob seitens der Bahn eine übergeordnete Beweissicherung mit dem Ziel erfolgt, „a l l e Einwirkungen aus baubetriebsbedingten Geräuschen und Erschütterungen abschnittsübergreifend und auch baumaßnahmenübergreifend zu erfassen und zu beurteilen“.
Zudem stellt sich die Frage, ob die auf Basis der Ausführungsplanung erstellten schalltechnischen Detailgutachten die tatsächlichen Verhältnisse auf der Baustelle bzw. im Bauablauf korrekt abbilden. Wir erwarten, dass die Auswirkungen der Baumaßnahmen so gering wie nur möglich gehalten und die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden.


Wir beantragen:

1. Die Vorhabenträgerin Bahn und der von ihr benannte Immissionsbeauftragte erstatten im Ausschuss für Umwelt und Technik regelmäßig jedes Vierteljahr Bericht über die durch Stuttgart 21 hervorgerufenen Immissionen. Sie beginnen damit noch in diesem Jahr.
2. Dabei werden die konkrete Durchführung sowie die Ergebnisse der jeweils durchzuführenden Messungen dargestellt.
3. Zudem wird berichtet, welche Detailgutachten und Maßnahmen fortgeschrieben werden, weil sich im Rahmen des Bauverlaufs neue Lärmquellen ergeben bzw. weil im Zuge von Ausführungsplanungen eine weitere Konkretisierung der Bauarbeiten zur Durchführung von Teilbaumaßnahmen erfolgt.
4. Die Vorhabensträgerin Bahn stellt konkret dar, welche besonders starken Lärmbelastungen in absehbarer Zeit auf die Bürgerinnen und Bürger zu kommen.
5. Dargestellt wird außerdem, wie betroffene Eigentümer und Anwohner informiert werden und wurden. Dabei werden auch zu aktuellen Beschwerden betroffener Bürgerinnen und Bürger um die Baustellen Stellungnahmen vorgelegt.


Clarissa Seitz Peter Pätzold


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