Antrag vom 11/22/2018
Nr. 372/2018

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Freiwilligkeitsleistungen für junge Flüchtlinge in Ausbildung/Schule - Was gilt nun?

In den letzten Wochen ist immer wieder an uns herangetragen worden, dass die vom Gemeinderat im Sommer beschlossene Freiwilligkeitsleistung für junge Flüchtlingen in Ausbildung (GRDrs. 120/2018) nicht greifen würde und die jungen Menschen sich vor die Wahl gestellt sehen würden, zu jobben oder die Schule bzw. Ausbildung zu beenden.
Die SPD hat im Sommer den Freiwilligkeitsleistungen ausdrücklich zugestimmt, weil für uns zentral ist, dass die jungen Flüchtlinge über Schule und Ausbildung nachhaltig ihre Integration in unsere Gesellschaft sichern können.

Mit Mail vom 19. November 2018 erreichte uns nun die Resolution des AK Asyl hierzu mit der dringenden Bitte, hier nachzubessern. Mit Mail vom 20. November 2018 erreichte uns dann eine Stellungnahme der Sozialverwaltung, die sich auf einen Entwurf dieser Resolution bezog.

Um Klarheit in die komplexe Gesetzeslage sowie über mögliche negative Konsequenzen der Entscheidung des Gemeindesrates für die jungen Menschen zu bringen, beantragen wir hiermit, im Sozialausschuss als dem für die Flüchtlingsbetreuung zuständigen Fachausschuss so rasch wie möglich zu berichten und dabei insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
  1. Wie viele junge Flüchtlinge haben bis jetzt (Stand 31.10.2018) freiwillige Leistungen auf der Grundlage der GRDrs .120/2018 erhalten, wie viele junge Menschen erhielten einen negativen Bescheid?
  2. Wie wird mit den jungen Menschen verfahren, die sich noch in der Schule befinden und "dem Grunde nach Bafög-berechtigt sind"?
  3. Wie wird mit jungen Flüchtlingen verfahren, die noch in der Schule sind, um einen Hauptschulabschluss nachzuholen? Welche gesetzliche Grundlage (Asylbewerberleistungsgesetz oder ein anderes Gesetz?) gilt für sie?
  4. Können junge Menschen, die nicht mehr in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, Wohngeld beantragen?
  5. Warum können andere Bundesländer (Bayern) die gleichen Probleme anders lösen?

Der überschaubare Zeitraum für einen Schulabschluss oder die Ausbildung eines jungen Flüchtlings sowie die Annahme, dass auch die Zahl derer, die eine spezifische Unterstützung in dieser Phase brauchen, überschaubar ist, sollte den Gemeinderat ermutigen, eine Nachjustierung der freiwilligen Leistungen vorzunehmen, wenn diese geboten ist.


Martin Körner Susanne Kletzin Hans H. Pfeifer
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender


Dr. Maria Hackl Marita Gröger Hans-Peter Ehrlich


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