Antrag vom 08/06/2010
Nr. 232/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Mit dem Baurecht gegen Spielhallen

A. Am 5. Juli hat die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE den Antrag 203/2010 gestellt mit einer Reihe von Fragen. Wir haben darauf noch keine Antwort erhalten und es wurde uns auch nicht mitgeteilt, dass und wann die Fragen und die Antworten im UTA behandelt werden.

Wir fordern die Stadtverwaltung daher dringend auf, uns die schriftliche Antwort auf unsere Fragen mitzuteilen und uns ebenso zu sagen, wann der Antrag auf die Tagesordnung kommt.


B. Die Verwaltung beteuert immer wieder, sie wolle Spiel- und Wett-Etablissements verhindern. Trotzdem wächst die Zahl von Spielhallen und Wettbüros im Zentrum und in den Stadtteilzentren unablässig an. Die Einwohnerinnen und Einwohner laufen teilweise Sturm dagegen, und wohl alle Fraktionen haben dagegen schon Anträge und Anfragen gestellt. In jedem einzelnen Fall aber sagt die Verwaltung, ihr seien die Hände gebunden – leider sei aufgrund der Rechtslage auch diesmal nichts dagegen zu machen.

Nach der Durchsicht zahlreicher Protokolle aus Ausschüssen und Bezirksbeiräten kristallisiert sich für mich heraus: Die Verwaltung könnte sehr wohl einiges unternehmen. Um dies exemplarisch zu belegen, greife ich die Aussagen der Vertreterinnen des Amtes für Stadtplanung und Stadtentwicklung im Bezirksbeirat Plieningen heraus. Hier wurde sinngemäß gesagt:
· In den Stadtbezirken bzw. Stadtteilen, vor allem in deren Kernen, fehlen oft Bebauungspläne (vor allem wenn die Stadtteile älter sind als das Baurecht). Damit fehlt eine Festschreibung der zulässigen Nutzung, mit der u.U. die Ansiedlung unerwünschter Betriebe eingeschränkt oder besser noch verhindert werden kann. Bebauungspläne werden in der Regel aufgestellt, wenn Veränderungen in den entsprechenden Gebieten anstehen.
· Die Aufstellung eines Bebauungsplanes dauert oft Jahre. Jedoch besteht bereits mit dem Aufstellungsbeschluss über einen zu erlassenden Bebauungsplan die Möglichkeit, bereits eingereichte Baugenehmigungsverfahren aufschieben zu lassen oder eine Veränderungssperre zu erlassen.
· Nur mit einem passenden Bebauungsplan kann ein gewisses Maß an Rechtssicherheit bei der Behandlung von Anträgen auf Zulassung von Wett- und Spiel-Etablissements erreicht werden.

Wir beantragen daher:
1. Die Stadtverwaltung leitet umgehend für die gefährdeten Gebieten die Aufstellung eines Bebauungsplanes ein.
2. Die Stadtverwaltung lässt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses in den betroffenen Stadtteilen keine weiteren Spielhallen, Wettbüros und vergleichbare Etablissements mehr zu.
3. In den Bebauungsplänen wird festgehalten, dass aus Gründen des Jugendschutzes solche Firmen nicht im Erdgeschoss angesiedelt sein dürfen.

C. In Untertürkheim ist eine sehr große Spielhalle im historischen Bahnhof bereits genehmigt und im Bau. Daher beantragen wir:
4. Die Untere Denkmalschutzbehörde stellt sicher, dass die Werbung für die Spielhalle so eingeschränkt wird, dass die Denkmaleigenschaft nicht beeinträchtigt wird. (Beim Verkauf des Gebäudes wurde nach unserer Kenntnis die Auflage gemacht, Rücksicht auf das historische Gebäude zu nehmen.)
5. Aufgrund der Häufung werden in Untertürkheim keine Wett- und Spielhallen mehr genehmigt.


Ulrike Küstler Gangolf Stocker


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