Haushaltsantrag vom 12/04/2015
Nr. 1031/2015

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2016/17 - Finanzplanung bis 2020
Fördergrundsätze für Kitas in freier Trägerschaft
Weiterentwicklung der Förderung entsprechend den Aufwendungen der freien Träger

Der Stuttgarter Gemeinderat hat in den vergangenen Jahren viel in den Ausbau und in die Förderung von Kindertageseinrichtungen investiert. Auch in diesem Doppelhaushalt werden wieder gewaltige Investitionen und Zuschüsse beschlossen und zahlreiche Stellen geschaffen. Während die gesetzliche Förderquote für Kindertageseinrichtungen nur 68% beträgt, finanziert die Landeshauptstadt Stuttgart den Kita-Bereich seit Jahren weit über die gesetzliche Verpflichtung hinaus. Wir sehen uns dieser, für die Gesellschaft so wichtigen Aufgabe, auch in der Zukunft verpflichtet und werden in der 3. Lesung die entsprechenden Beschlüsse fällen.

Mit der Vorlage 991/2015 hat die Stadtverwaltung ein umfassendes Konzept nur Anpassung der Fördergrundsätze für Kitas in freier Trägerschaft dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.

Wir sehen in einigen Punkten die Notwendigkeit, dieses Konzept etwas zu modifizieren.

1. Rückwirkend zum 1.1.2014

Wir schlagen vor, die rückwirkende Erhöhung der Förderquote der Fachpersonalkosten der Betriebskindertageseinrichtungen von 85% auf 87,5% nicht umzusetzen.

Auch die rückwirkende Erhöhung der Förderquote der Fachpersonalkosten der beiden Kirchen wie im Verwaltungsvorschlag beinhaltet können wir, nach intensiven Beratungen in unseren Fraktionen, nicht mit tragen. Wir wollen die beiden Kirchen ab 01.01.2016 mit einer 90%igen Förderquote der Fachpersonalkosten den sonstigen freien Trägern gleichstellen. Wir halten es aber nicht für angebracht, Personalkosten, die bei den Kirchen in den vergangenen zwei Jahren angefallen und von den Kirchen auch bereits bezahlt sind, nun noch rückwirkend höher zu fördern, als es die bisherige Beschlusslage des Gemeinderates vorsieht. In einem persönlichen Gespräch zwischen den Vertretern der beiden Kirchen und den Fraktionsvorsitzenden und jugendpolitischen Sprechern von CDU und Bündnis90/Die Grünen konnten die Kirchen uns nicht überzeugen, warum diese rückwirkende Auszahlung zwingend notwendig sein soll.

Wir beauftragen die Verwaltung erneut mit den beiden Kirchen über diesen Punkt in Verhandlungen zu treten, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Verschlechterung der Haushaltseckdaten, die zum Zeitpunkt der Gespräche zwischen den beiden Kirchen und der Stadtverwaltung noch nicht bekannt war.

2. Ab 1.1.2016

Wir tragen den Vorschlag der Verwaltung mit, die Förderquote der Fachpersonalkosten der beiden Kirchen auf 90% zu erhöhen.

Bei den Betriebskindertageseinrichtungen sehen wir, nicht zuletzt wegen deren besonderen Rechten z.B. bei der freien Auswahl der Kinder welche sie aufnehmen möchten, eine Erhöhung der Förderquote der Fachpersonalkosten nur auf 87,5% für gerechtfertigt an.

Sonstige Ausgabe:

Wir erkennen den Mehraufwand von „kleinen“ und „mittleren Trägern“ gegenüber großen Trägern wie z.B. den beiden Kirchen an. Dieser Mehraufwand entsteht im Schwerpunkt im Bereich der Verwaltung kleinerer Träger z.B. im Personalbürobereich, in Liegenschaftsfragen oder bei der Erledigung der notwendigen Verwaltungsarbeit.

Daher sehen wir eine Differenzierung über die Sachkosten als nicht transparent an, und schlagen vor, die Sachkostenpauschale für alle Träger einheitlich bei den bisherigen 27.500 € bzw. 20.350 € zu belassen.

Stattdessen schlagen wir vor einen neuen Förderbaustein „Verwaltungszuschuss“ einzuführen. Dieser soll einfach und transparent sein und ein Ausgleich für den unumstrittenen Mehraufwand der kleinen und freien Träger in diesem Bereich.

Für die kleinen Träger (1-9 Gruppen) soll der Verwaltungszuschuss 2.000 € /p.a. und Gruppe sein, bei den mittleren Trägern 1.700 € / p.a und Gruppe. Dabei wird nicht nach den unterschiedlichen Gruppen wie Ganztageseinrichtungen, Krippen etc. unterschieden.

2.1 Betriebskindertageseinrichtungen

Wir unterstützen hier die Einschätzung der Verwaltung bezüglich der Förderung von Mietkosten und tragen auch den Fördervorschlag der Verwaltung mit.


Kita-Gebühren
Wir unterstützen die vom Oberbürgermeister vorgeschlagene moderate Erhöhung der Elternbeiträge. Die weiterhin gewaltigen Investitionen der Stadt in Kita-Ausbau und Qualitätsverbesserung rechtfertigen nach unserer Einschätzung die sehr überschaubare finanzielle Beteiligung der Eltern an diesem Programm.

Über die Umsetzung unserer Vorschläge soll im Rahmen der zweiten Lesung beraten und in der dritten Lesung zum Doppelhaushalt 2016/17 entschieden werden.

Wir bitten dazu die Verwaltung um entsprechende Stellungnahme zu den finanziellen Auswirkungen.


Alexander Kotz Iris Ripsam Nicole Porsch
Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion CDU-Fraktion
CDU-Fraktion


Andreas Winter Anna Deparnay-Grunenberg Gabriele Nuber-Schöllhammer
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Bündnis90/Die Grünen
Bündnis90/Die Grünen Bündnis90/Die Grünen


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