Antrag vom 11/05/2012
Nr. 370/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Ganzheitlicher Ansatz für die Ganztagsschule

Ganzheitlicher Ansatz für die Ganztagsschule
Anderungsantrag zur GRDrs 542/2012

Unser Ziel ist, Ganztagsschulen einzurichten für alle Kinder (und deren Eltern), die das brauchen und wollen.

1. Das Konzept
Den von der Stadtverwaltung vorgestellten Ansatz halten wir für verbesserungswürdig. Eindeutiger und zentraler Inhalt des Rahmenprogramms muss sein, dass tatsächlich ein ganzheitliches, rhythmisiertes Schulangebot gemacht wird. Dies kann nicht aus Unterricht und daneben freizeitpädagogischenAngeboten bestehen.
Wir beantragen, im Rahmenkonzept alle missverständlichen Formulierungen zu korrigieren, die nahe legen, es gäbe weiterhin einen zweigeteilten Schultag mit Unterricht und ergänzender Betreuung.

2. Klare Verantwortlichkeiten
Nach dem Schulgesetz verantwortet der Schulleiter das Gesamtangebot der Ganztagsgrundschule.
Wir beantragen,
in den Verträgen der Schulen die Einbindung der sozialpädagogischen Mitarbeiter/-innen in die Unterrichtsplanung und -gestaltung sowie Organisation der Schule entsprechend zu regeln. Das muss auch mit dem Land geklärt werden.

3. Ganztagsschule respektiert die Verschiedenheit
Wir halten es für erforderlich, entsprechend dem Schulgesetz auch die Mitarbeiter/-innen der kulturellen, sportlichen, sozialen Angebote der Schule zur weltanschaulichen Neutralität zu verpflichten.
Wir beantragen: Diese Verpflichtung muss Bestandteil der Ausschreibungen und der Verträge der Schulen mit den Trägern der kulturellen, sportlichen und sozialen Angebote sein.

4. Zusammenarbeit aller Verantwortlichen
Mit der Verabschiedung der Gemeinderatsdrucksache 199/2011 hat der Gemeinderat der Verwaltung den Auftrag gegeben, in guter Zusammenarbeit der Referate KBS und SJG ein stimmiges Konzept zu erarbeiten. Das vorgelegte Konzept entspricht dem nicht. Weder eine gleichberechtigte Mitgestaltung und Mitarbeit am Konzept noch die Einbeziehung des gut ausgebildeten und in der Arbeit mit Schulkindern erfahrenen Personals noch die Nutzung der planerischen und konzeptionellen Erfahrungen des Jugendamtpersonals sind vorgesehen. Auf die langjährige Erfahrung des Jugendamtes in der Schulkindbetreuung können wir nicht verzichten. Und auch für Schulkinder gilt das Jugendhilfegesetz.
Wir beantragen:
a) Die Verwaltung wird aufgefordert, ein gemeinsames Konzept der Referate KBS und SJG vorzulegen, das tatsächlich den Hortstandard in den Ganztagsgrundschulen in Bezug auf den Personalschlüssel sicherstellt.
b) Das Jugendamt kann sich gleichberechtigt als Träger für Ganztagsgrundschulen bewerben. An Schulen, wo das Jugendamt derzeit schon die Betreuung von Schulkindern macht, wird es vorrangig zur Bewerbung aufgefordert.

5. Qualitätsmanagement
Wir halten ein Qualitätsmanagement an den Ganztagsgrundschulen für erforderlich, um dieses neue Konzept erfolgreich zu machen. Das Jugendamt mit seiner Abteilung Qualität und Qualifizierung hat langjährige Erfahrung in Prozessen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung und verfügt über hoch qualifiziertes Personal.
Wir beantragen: Die Abteilung Qualität und Qualifizierung des Jugendamtes übernimmt das Qualitätsmanagement für die Ganztagsgrundschulen in Stuttgart.

6. Vereinbarkeit von Beruf und Kindern
Die Vorgaben des Landes für die zeitliche Gestaltung der Ganztagsgrundschule sind Mindestvorgaben, die von den Kommunen einzuhalten sind. Es steht jeder Kommune frei, entsprechend den Bedingungen in ihrer Gemeinde, darüber hinaus zu gehen. In Stuttgart ist es notwendig, ein Ganztagsschulangebot mindestens bis 17 Uhr zu machen und für die Kinder, die es brauchen, auch am Freitag. Die Anwesenheitspflicht nach 16 Uhr ist mit den Eltern zu vereinbaren.
Wir beantragen, dass dieses Regelangebot bis 17 Uhr kostenfrei ist.

7. Ferienangebot
Das Ferienangebot für Schulkinder darf durch die Ganztagsgrundschule nicht teurer werden.
Wir beantragen: Die Gebühren werden nicht erhöht.



Ulrike Küstler Hannes Rockenbauch


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