Anfrage vom 11/20/2017
Nr. 929/2017

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen – haupt- oder ehrenamtlich?

Vor einigen Jahren wurde in der Landeshauptstadt Stuttgart die Stelle eines Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Nach intensiver Beratung, ob diese Stelle mit einem Hauptamtlichen und damit sozusagen in der Linie in der städtischen Hierarchie oder ehrenamtlich und damit relativ frei von übergeordneten Weisungen besetzt wird, hat man sich für die Ehrenamtlichkeit entschieden.

Nun wo bekannt wird, dass der derzeitige Beauftragte in absehbarer Zeit aus diesem Amt ausscheidet, ist die Diskussion um Haupt- oder Ehrenamtlichkeit neu entflammt.

Neben dem genannten Unterschied besteht beim Thema Haupt- oder Ehrenamt selbstredend auch eine Unterschiedlichkeit in der Entschädigungshöhe – mit entsprechender Stellenschaffung geht die damit verbundene Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt einher.

Für die Ausgestaltung der Stelle sind neben den finanziellen Auswirkungen vor allem aber inhaltliche Aspekte von Interesse. Diese drehen sich also um die Frage, welche Aufgaben ein Behindertenbeauftragter hat oder haben soll und wie bzw. in welcher Struktur sie am besten wahrgenommen werden können. Auch mögliche Vorgaben oder Empfehlungen von Seiten des Landes oder des Bundes könnten in diesem Kontext eine Rolle spielen.


Wir fragen vor diesem Hintergrund:

1.) Welche Unterschiede in der Aufgabenerledigung sieht die Verwaltung bei einem hauptamtlichen und einem ehrenamtlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen?

2.) Gibt es Empfehlungen oder gar Vorgaben seitens des Bundes oder des Landes, wie eine solche Stelle zu besetzen ist?

3.) Gibt es beim Hauptamtlichen oder Ehrenamtlichen Unterschiede bzgl. der Einbindungs- und Konsultationspflicht seitens der Fachverwaltung, wenn es um Angelegenheiten geht, die das Aufgabengebiet eines Behindertenbeauftragten berühren?

4.) Welche Vor- und Nachteile sieht die Verwaltung bei den beiden Stellentypen und wie beurteilt sie diese?

Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht bis zur kommenden Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses.



Beate Bulle-Schmid Thomas Fuhrmann PD Dr. Markus Reiners
stv. Fraktionsvorsitzende


Markus Bott Fritz Currle


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