Haushaltsantrag vom 10/21/2021
Nr. 620/2021

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Neues Stuttgarter Modell für Ausstellungshonorare

Die schwierige wirtschaftliche Situation der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler zeigt sich besonders deutlich seit der Corona-Pandemie, ist jedoch seit langem bekannt und wird in Deutschland seit den 1970er-Jahren mit dem Ziel einer Einführung angemessener Honorare geführt. Branchenspezifische Statistiken des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), des Deutschen Kulturrates wie auch des Bundesamtes für Statistik belegen, dass für viele Kunstschaffende die wirtschaftliche Lage seit Jahren angespannt und zum Teil prekär ist.

Als Reaktion darauf führte das Land Berlin im Jahr 2016 eine Ausstellungsvergütung für Bildende Künstlerinnen und Künstler in kommunalen Galerien ein und stellte Mittel in Höhe von 400.000 Euro jährlich zur Verfügung. In Hamburg zahlen seit 2019 die durch die Behörde für Kultur und Medien geförderten unabhängigen Kunstorte den Künstlerinnen und Künstlern eine Ausstellungsvergütung, wofür Mittel in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr im Haushalt eingestellt sind.

Auch in Stuttgart gibt es Initiativen, die sich um dieses Thema mit unterschiedlichen Konzepten, sowohl was die Auswahl der (Ausstellungs-)Einrichtungen als auch die Höhe der gezahlten Vergütung und die dafür angelegten Kriterien angeht, kümmern.

Neben dem Künstlerbund Baden-Württemberg, der eine Leitlinie für Ausstellungshonorare entworfen hat, gibt es von der Fachgruppe Bildende Kunst in ver.di einen Vorschlag, der - gestaffelt nach der Zahl der beteiligten Künstlerinnen und Künstler - für nichtkommerzielle, geförderte und städtische Einrichtungen vorsieht, Ausstellungshonorare zwischen 250 Euro und 1.500 Euro pro Künstlerin und Künstler zu zahlen.

Die Kulturverwaltung hat das Thema in der Mitteilungsvorlage (GRDrs. 623/2021) aufgegriffen und zusätzliche Mittel zu den Haushaltsberatungen beantragt. Ab 2022 sollen zunächst 60.000 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen, die anteilig auf die Innovationsfördertöpfe der Fachbereiche Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik verteilt werden.

Da nur wenige Einrichtungen in der Lage sind, Mindesthonorare auf freiwilliger Basis zu zahlen, und wir wissen, dass Honorare nicht nur als Teil des künstlerischen Einkommens zum Erreichen der Mindestgrenzen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse beitragen, sondern neben der Wertschätzung für die erbrachte künstlerische Leistung auch mit dafür sorgen, dass freischaffende Künstlerinnen und Künstler von ihrer Arbeit auskömmlich leben können, beantragen wir:


Alexander Kotz Jürgen Sauer Nicole Porsch
Fraktionsvorsitzender
zum Seitenanfang