Begründung/Erläuterung Die Kindertagespflege ist mit ihrem frühkindlichen Bildungsangebot ein fester Bestandteil der Kinderbetreuung in Stuttgart. Sie ist eine wichtige Säule zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz. In den letzten Jahren hat die Kindertagespflege in Stuttgart durch die Verwaltungsvorschrift KTP Baden-Württemberg, die neuen Anforderungen an die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen und die Beschlüsse des Gemeinderats deutlich an Profil gewonnen. Trotz dieser Maßnahmen ist es nicht gelungen, die Anzahl der betreuten Kinder zu erhöhen, im Jahr 2012 waren 1.081 Kinder in 216 Tageseinrichtungen untergebracht. Im Jahr 2019 lag die Zahl der betreuten Kinder bei 254 Tagespflegepersonen noch bei 1.195 Kindern. Noch nicht kompensiert werden konnte der Rückgang der Kindertagespflegepersonen, die während der Corona-Pandemie ihre Betreuungstätigkeit beendet haben. Als Hemmnisse für die Gründung einer Kindertagespflegestelle erweisen sich immer wieder die Selbstständigkeit der Tagespflegepersonen sowie fehlende Betreuungsräume und nicht zuletzt hohe Mieten und gestiegene Neben- und Lebenshaltungskosten. Die Notwendigkeit zusätzlicher finanzieller Leistungen zur langfristigen Bindung, Gewinnung und Förderung von Tagespflegepersonen wurde auch in den umliegenden Städten und Landkreisen erkannt. In der Maßnahmenplanung sind diese zusätzlichen Leistungen als Vergleichsmaßstab ausreichend berücksichtigt worden.
Zur Erreichung halten wir das umfangreiche Maßnahmenpaket aus der GRDrs 616/2023 zum Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege und zur Steigerung der Attraktivität der Kindertagespflege für sinnvoll, Wir beantragen: Für die Maßnahmen (1, 2, 3, 4.1, 4.2, 4.5) aus GRDrs 616/2023 beantragen wir für den Doppelhaushalt 2024/2025 finanzielle Mittel in Höhe von 1,389 Mio. Euro. Finanzielle Auswirkungen Zusätzlich zu veranschlagen sind: