Haushaltsantrag vom 10/21/2013
Nr. 582/2013

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2014/2015 - Finanzplanung bis 2018
Umfangreiche Wohnungsbauförderung in Stuttgart -
mit welchem Fördersystem erreichen wir die größte Wirkung?

Eines der beherrschenden Themen der letzten Monate in Stuttgart ist die zusätzliche Schaffung von gefördertem Wohnraum für die unterschiedlichen Zielgruppen.
Wir unterstützen den Vorschlag des Oberbürgermeisters in der Höhe der finanziellen Größenordnung. Wir halten ein noch größeres Fördervolumen aus drei Gründen nicht für zielführend:

- Es müssen erst einmal die notwendigen Partner in der Immobilienwirtschaft / in den Baugenossenschaften gefunden werden, um die Baumaßnahmen umzusetzen.

- Auf dem minimalen Grundstücksmarkt müssen die notwendigen Baugrundstücke zur Verfügung stehen.

- Es müssen die Bauaufträge durch das Handwerk abgearbeitet werden können, und man muss attraktive Angebotspreise vom Handwerk bekommen.

Diese Faktoren lassen, so wünschenswert es vielleicht wäre, kein umfangreicheres Volumen zu.

Wir beantragen daher für den Doppelhaushalt 2014/15 folgende Zuschüsse zu beschließen:

- im Programm des sozialen Wohnungsbaus 5,000 Mio. €
- im Familienbauprogramm 3,500 Mio. €
- zur Nachsubventionierung zum Erhalt der Mietpreisbindung 2,700 Mio. €

Diese großen Fördersummen sollen aber mit größtmöglicher Wirkung für die Personengruppe eingesetzt werden, welche auf geförderten Wohnraum angewiesen ist. Da wir gerade in der Wirkung und der Flexibilität auch große Vorteile in der Subjektförderung gegenüber der Objektförderung sehen, bitten wir zur ersten Lesung um einen Bericht. Die Stadtverwaltung möge die Vor- und Nachteile der beiden Förderkonzepte darstellen und eine Prognose abgeben, wie hoch mittel- und langfristig der Wirkungsverlust der Objektförderung durch Belegung der geförderten Wohnungen mit nicht förderbedürftigen Bewohnern ist.

Alexander Kotz Joachim Rudolf Fabian Mayer
Fraktionsvorsitzender

Fritz Currle Uli Endreß


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