Haushaltsantrag vom 12/02/2015
Nr. 1024/2015

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2016/2017 Antrag Nr. 01.07
Substanzerhalt der städtischen Infrastruktur sicherstellen!
Prüfung einer speziellen „Sanierungsrücklage“

Aus Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen macht es Sinn, mit den in wirtschaftlich erfolgreichen Zeiten erwirtschafteten Überschüssen die Sanierung des städtischen Vermögens ohne Verzug zu veranlassen.
Beim Betrachten des Zustandes unserer städtischen Gebäude (stellvertretend nennen wir nur die Flüchtlingsunterkunft in der Schickhard-Straße), des Zustands unserer Friedhöfe (Pragsattel als Beispiel), unserer Straßen, Stäffele und Tunnels, aber auch nach wie vor mancher unserer Schulen oder unserer Betriebshöfe und dezentralen Betriebsrestaurants sowie unserer Brunnen und Parks hat man leider des Öfteren den Eindruck, nicht im reichen Stuttgart unterwegs zu sein.
Auch die Presse hat Ende Oktober 2015 den interessanten DIW-Wochenbericht zitiert, in der aufgezeigt wurde, dass in deutschen Städten generell die Infrastruktur mangels Erneuerung an Wert verliert. Auch wenn die Vergleichbarkeit der verschiedenen Städte schwierig ist, zeigt sich jedoch, dass Stuttgart im süddeutschen Vergleich unterdurchschnittlich in den Werterhalt seiner Substanz investiert hat.
Freiburg hat zum Beispiel viele Jahre einen strengen „Masterplan“ verfolgt, bei dem erstens die Schulden beglichen wurden und zweitens konsequent Überschüsse des Haushalts in die Sanierung der städtischen Infrastruktur transferiert wurden. Das Ergebnis kann man heute mit bloßem Auge wahrnehmen.
Dank einer günstigen Konjunktur und eines sehr fürsorglichen haushalterischen Handelns fielen beim Stuttgarter Haushalt in jedem Jahresabschluss der letzten fünf Jahre die Erträge höher als prognostiziert aus: In den letzten fünf Jahren erwirtschaftete die Stadt jährlich einen Überschuss im ordentlichen Ertrag in Höhe von 100 bis 200 Mio. Euro, obwohl jeder verabschiedete Doppelhaushalt im vorab als sehr knapp kalkuliert bezeichnet worden war und deswegen viele Instandhaltungen und Sanierungsmaßnahmen nicht im Angriff genommen worden sind.
Wir möchten dem Gemeinderat deswegen vorschlagen, gemeinsam mit der Kämmerei Möglichkeiten zu eruieren, den Substanzerhalt finanziell zu sichern.


Wir beantragen:

Die Kämmerei stellt uns während der 2. Lesung des Haushalts dar,

1. wie die bestehende Rücklage mit dem Titel „unterlassene Instandhaltung“ – oder ein Teil von ihr – einmalig für die bereits anstehenden Sanierungsarbeiten benutzt werden könnte und welche Auswirkungen dies für den jetzigen Haushalt hätte;

2. wie die womöglich anfallenden Überschüsse in den Jahresabschlüssen in eine spezielle zweckgebundene „Sanierungsrücklage“ umgebucht werden könnten, um den Sanierungsstau systematisch zu beheben;

3. wie zusätzliche Investitionen für den Substanzerhalt bei unterjährigen Verbesserungen im Haushaltsvollzug ggf. über eine „überplanmäßige Ausgabe“ gesichert werden könnten;

4. nach welcher Systematik die Stadtverwaltung durch eine solche „Sanierungsrücklage“ oder über diese zweckgebundene „überplanmäßige Ausgabe“ in der Lage wäre, den Sanierungsstau geordnet abzubauen.


Anna Deparnay-Grunenberg Andreas G. Winter




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