Antrag vom 04/03/2014
Nr. 122/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Stuttgarter Innenentwicklungsmodell weiterentwickeln, nicht aushöhlen!

Stuttgarter Innenentwicklungsmodell weiterentwickeln, nicht aushöhlen!

Die Vorschläge der Verwaltung zur Fortschreibung des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells (SIM) bedeuten in wesentlichen Teilen einen Rückschritt zum auslaufenden zweijährigen Pilotversuch. Offensichtlich hat der massive Druck der Immobilienwirtschaft in den letzten Monaten Früchte getragen.
Angesichts der sich weiter verschärfenden Versorgungssituation, wie dem aktuellen Wohnungswesenbericht zu entnehmen ist, muss die Lenkungswirkung zu einer stärkeren funktionalen Durchmischung, einem höheren Wohnraumanteil auch in zentralen Lagen und insbesondere sozial gebundenem Wohnraum verstärkt werden. SIM ist wichtig, um die sozial-räumliche Spaltung in Stuttgart zu mindern und für Menschen mit niedrigen Einkommen die Wohnraumversorgung zu verbessern. Es ist auch eine notwendige Regulierungsmaßnahme für die Immobilienwirtschaft, um deren Aktivitäten sozialverträglich und ökologisch zu lenken. Ohne das Instrument SIM sind die spärlichen Ziele der Stadt für neue Sozialmietwohnungen nicht zu erreichen, womit die Beschlüsse des Gemeinderats zum DHH 2014/2015 schon heute unwirksam wären.

Wir beantragen daher:
  1. SIM kommt bereits ohne Einschränkungen zur Anwendung, sobald 10 % der Grundstückswertsteigerung beim Planungsbegünstigten verbleibt.
  2. Der Vorrang von anderen finanziellen Lasten (3.3 – 3.6) als für den geförderten Wohnungsbau wird gestrichen.
  3. SIM schreibt grundsätzlich 50 % der Geschossfläche für Wohnen vor.
  4. Die Quote für den geförderten Wohnungsbau wird auf 30 % festgesetzt.
  5. Die Option für Ersatzmaßnahmen im 1-km-Radius wird gestrichen.
  6. Auf städtischen Grundstücken gilt eine Quote von 50 % gefördertem Wohnungsbau. Diese Quote ist auch ohne neues Planrecht einzuhalten.
  7. Die Differenzierung des Geltungsbereichs nach Kerngebiet und Mischgebiet mit jeweils reduzierten Quoten wird ersatzlos gestrichen.
  8. Im Abschnitt Sozialmietwohnungen (Seite 11) wird ein anonymisiertes Vorschlagsverfahren beim Amt für Liegenschaften und Wohnen zur Auswahl der Mieter durch de Wohnungseigentümer erprobt, das alle für das Mietverhältnis unerheblichen Informationen ausblendet um eine diskriminierungsfreie Vergabe sicherzustellen. Die Zahl der Vorschläge wird auf fünf festgelegt.


Da aus unserer Sicht die Wohnraumversorgung für ältere Menschen und Menschen mit Handicap nicht ausreichend gewährleistet ist beantragen wir erneut mit Verweis auf unseren Antrag 767/2011:

9. Das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell wird um die Komponente „barrierefreies Wohnen“ erweitert. 30 % der geförderten Wohnungen müssen dem Standard der Barrierefreiheit (DIN 18040-1) entsprechen.

10. Die Stadt Stuttgart entwickelt ein Fördermodell mit Zuschüssen zur Unterstützung der barrierefreien Einrichtung von neuen und alten Wohnungen.

11. Die Verwaltung berichtet fortlaufend über die spezifische Entwicklung zur Barrierefreiheit im Wohnungswesenbericht.



Thomas Adler Hannes Rockenbauch Ulrike Küstler
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender


Gangolf Stocker Maria-Lina Kotelmann


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