Antrag und Anfrage vom 11/24/2017
Nr. 940/2017

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Fuhrmann Thomas (CDU), Bulle-Schmid Beate (CDU), Ripsam Iris (CDU), Bott Markus (CDU)
Betreff

Unterbringung alleinstehender Flüchtlinge mit Erwerbseinkommen in Wohnungsgemeinschaften (WG´s)

Mit dem Ende der vorläufigen Unterbringung (§ 9 FlüAG) beginnt die Anschlussunterbringung der Flüchtlinge. Eine wesentliche Änderung ist, dass ab diesem Zeitpunkt die Pflicht zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft endet (§ 53 AsylG).

Neben den Integrationsmaßnahmen Sprache, Wertevermittlung, Ausbildung und Arbeit ist die Frage der Unterbringung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung in einer eigenen Wohnung eine der zentralen Aufgaben. Die eigene Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft fördert die Integration und schützt die Privat- und Intimsphäre. Das Wort Wohnung entwickelte sich aus dem althochdeutschen Wort „wonên“ und dieses Wort bedeutete sinngemäß auch „zufrieden sein“, „sein“ und „bleiben“. Um diesen Zweck der Wohnung zu erreichen sollten, insbesondere bei einer angespannten Wohnungslage, auch alternative Wohnformen, wie z.B. Wohngemeinschaften gezielt unterstützt werden.

Ein überwiegend großer Anteil von Flüchtlingen mit Erwerbseinkommen, die weiterhin mangels geeigneten Wohnraums in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen müssen, ist männlich und alleinstehend. Für diese Flüchtlinge böte sich eine Vermittlung in eine Wohngemeinschaft geradezu an. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit die Verwaltung, die Träger der sozialen Betreuung und die Flüchtlingsfreundeskreis gezielt bei dem Zustandekommen von Wohngemeinschaften mitwirken können.

Wir fragen und beantragen:

1. Die Verwaltung berichtet, ob die Vermittlung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung in Wohngemeinschaften grundsätzlich gefördert und/oder unterstützt werden kann und wenn ja, in welcher Form.

2. Die Stadtverwaltung prüft in rechtlicher Hinsicht, ob Flüchtlinge mit eigenem Erwerbseinkommen vorrangig in Wohnraum vermittelt werden können.

3. Die Verwaltung legt dar, welche Möglichkeiten der Unterstützung von Wohngemeinschaften bestehen, insbesondere im eigenen Wohnbestand.


Thomas Fuhrmann Beate Bulle-Schmid Iris Ripsam Markus Bott
stv. Fraktionsvorsitzende


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