Haushaltsantrag vom 12/05/2013
Nr. 971/2013

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Sozialticket: 2 Zonen Jedermann-Ticket für 30 Euro

Sozialticket: 2 Zonen Jedermann-Ticket für 30 Euro

Wir beantragen (für die zweite Lesung):
  1. Bonuscard-Inhaberinnen und -Inhaber erhalten ein ermäßigtes VVS-Jedermann-Ticket für 2 Zonen zum Preis von 30 Euro. Ausgenommen sind die Bonuscard-Inhaberinnen und -Inhaber, die als Aufstocker den vollen Betrag für das Ticket vom Jobcenter erhalten
  2. Bonuscard-Inhaberinnen und Inhaber können auch weiterhin das Umweltticket mit 9-Uhr-Sperre wählen, dann erhalten sie dieses Ticket für den ermäßigten Preis von 20 Euro.
  3. Die Bonus-Card-Inhaber und -Inhaberinnen können in beiden Fällen ein Jahresticket erwerben. Dies ist vor allem für die Stadt günstiger.

Begründung:

Die Empfängerinnen und Empfänger von SGB II und SGB XII bezahlen Grundsicherung ist für Bus- und Bahnfahrkarten ein Anteil von 19,44 Euro angesetzt. In Stuttgart kostet ein Jedermann-Ticket für zwei Zonen derzeit 75,80 Euro im Monat. Ein Bonuscard-Inhaber muss nach Abzug des städtischen Zuschusses von 15,50 Euro dafür 60,30 Euro zahlen. Bei Berücksichtigung des Eigenanteils von 19,44 Euro ist der Fehlbetrag für die Bonuscard-Inhaber somit 40,86 Euro monatlich. Im Jahr beläuft sich dieser Fehlbetrag auf 490,32 Euro.

Bonuscard-Inhaberinnen und Inhaber sind auf die Mobilität im öffentlichen Nahverkehr angewiesen wie alle anderen Menschen, wenn sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben und sich wieder ins Arbeitsleben eingliedern sollen. Bonuscard-Inhaber müssen für einzelne Termine die Fahrtkosten jeweils einzeln vorher beantragen und bekommen sie nur für eingeschränkte Zwecke. Auch für Unternehmungen mit ihren Kindern sind Bonuscard-Inhaberinnen und -Inhaber auf ein bezahlbares Monatsticket angewiesen. Die Sperre bis 9 Uhr ist bei vielen Fahrten ein Problem und führt zu Mehrkosten für die Nutzer. Da die Regelleistungen auf das Existenzminimum ausgerichtet sind, können die Mobilitätskosten nicht durch den Verzicht in anderen Lebensbereichen aufgebracht werden.

Für das Jobticket ihrer Beschäftigten setzt die Stadtverwaltung Zuschüsse an, durch die der Preis auf 30 Euro gesenkt wird - ganz unabhängig vom jeweiligen Einkommen. Wir halten es nicht für tragbar, dass die Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die vom gesetzlich festgelegten Existenzminimum leben müssen, deutlich mehr bezahlen müssen.

Das Jobticket für die städtischen Beschäftigten soll u.a. auch dazu dienen, dass mehr Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Das gilt im Prinzip auch für die ÖPNV-Teilnehmer mit Bonuscard. Eine Steigerung dieser Teilnehmer am ÖPNV ist auch sozialpolitisch sinnvoll. Zudem verursachen Sozialtickets nicht nur einen erhöhten Zuschussbedarf, sie tragen auch zum höheren Umsatz der Verkehrsbetriebe bei. Nach der angekündigten Fachveranstaltung im Frühjahr 2014 sollte daher mit den Verkehrsbetrieben über die Ausgestaltung des neuen Sozialtickets gesprochen werden.

Diese erhöhte Preisermäßigung für Inhaberinnen und Inhaber der Bonuscard wird umgesetzt nach dem bisherigen Verfahren der Ermäßigung von 15,50 Euro.



Ulrike Küstler Hannes Rockenbauch Thomas Adler
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender


Gangolf Stocker Maria-Lina Kotelmann


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