Antrag vom 11/18/2016
Nr. 369/2016

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Kein Wohnungsbau ohne gültiges Baurecht !

In der UTA-Sitzung am 8.11.2016 wurde ausführlich über den Wohnungsbau in Stuttgart und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Zeitstufenliste Wohnen diskutiert. Zu unserer Verwunderung wurde von Baubürgermeister Pätzold ausgeführt, dass er nicht bereits im kleinen Stellenplanverfahren Stellen beantragt, um den Bearbeitungsstau bei der Zeitstufenliste Wohnen abzubauen. Dies wurde auch auf Nachfrage nicht näher begründet. Es wurde bestätigt, dass erst zu den Haushaltsberatungen 2018/19 entsprechende Stellen beantragt werden sollen. Durch ein solches Vorgehen verzögert sich jedoch die Stellenbesetzung um mindestens ein komplettes Jahr, und notwendige Wohnungen werden erst später gebaut.

Bauflächen auf dem Papier der Zeitstufenliste Wohnen sind schön, aber ohne Baurecht entsteht auf diesen Flächen keine einzige Wohnung. Deshalb ist es für uns völlig unverständlich, dass die Verwaltung bis zu den Haushaltsberatungen 2018/19 warten möchte, um notwendige Stellen zu beantragen. Dies besonders vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung und insbesondere OB Kuhn zugesagt haben, der Schaffung neuen Wohnraums besondere Priorität einzuräumen.


Wir beantragen:


Die Verwaltung nimmt an der Personalbeiratsitzung am 22.11. 2016 zu folgendem Stellung:

1. Welche konkreten Bedarfe an Stellen (wie in der Sitzung am 08.11. grundsätzlich bestätigt) sieht das Referat StU, um die Entwicklungshemmnisse bei Baugebieten, die in der Zeitstufenliste Wohnen aufgeführt sind, schneller zu bearbeiten.

2. Warum werden diese Stellen nicht schon jetzt im kleinen Stellenplanverfahren von der Verwaltung beantragt, um schneller Baurecht zu schaffen und dadurch den Wohnungsbau in Stuttgart zu fördern?


Alexander Kotz Philipp Hill Jürgen Sauer
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender


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