Antrag vom 11/18/2013
Nr. 943/2013

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Novellierung der Baumschutzsatzung:
Ersatzzahlungen müssen die tatsächlichen Kosten abbilden.

Seit 1985 gibt es in Stuttgart eine Baumschutzsatzung, die die größeren Bäume im Talkessel samt seinen Randlagen und in den dicht besiedelten Teilen von Bad Cannstatt schützt.

Wird eine Befreiung von der Baumschutzsatzung erteilt, darf also ein Baum gefällt werden, so sind Ersatzbäume auf dem Grundstück zu pflanzen. Ist dies nicht möglich, so ist in Zukunft zumindest eine Ersatzzahlung zu leisten. In der GRDrs 396/2013 ist vorgesehen, dass pro notwendig werdendem Ersatzbaum folgende Beträge zu zahlen sind

in Zone 1 6 000 Euro und
in Zone 2 4 500 Euro.

Wir meinen, dass mit diesem Geld finanzierte Bäume auf neuen Baumstandorten gepflanzt werden müssen, die also erst herzustellen sind. Nur so kann das Ziel der Baumschutzsatzung erreicht werden. Laut Vorlage kostet die Herstellung und Bepflanzung von neuen Baumquartieren

10 500 Euro bzw. 7 300 Euro,

je nachdem, ob es sich um Baumquartiere mit Baumrost oder um Baumquartiere mit offenem Baumbeet handelt (Kostenstand Frühjahr 2011).
Wir meinen, dass Ersatzzahlungen die tatsächlichen Kosten von Baumpflanzungen abbilden müssen. Neupflanzungen von Bäumen in diesem Zusammenhang sollten nicht von der Stadt subventioniert werden müssen.

Deshalb beantragen wir:

Folgende Ersatzzahlungen werden vorgesehen

in Zone 1 9 700 Euro und
in Zone 2 8 200 Euro.

Dr. Roswitha Blind Hans H. Pfeifer Monika Wüst
Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende



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