Antrag vom 04/01/2014
Nr. 121/2014

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Rosenstein: Wird das überhaupt was?

Den Antrag der SPD dankbar aufgreifend, wollen wir folgende Fragen hinzufügen:

1. Nach § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz bedarf es nach Fertigstellung von Stuttgart 21 eines Antrags auf Stilllegung der bisherigen Trassen (unabhängig vom Erhalt der Gäubahntrasse). Diese Auffassung wird auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags vertreten. Das heißt, dass per europaweiter Anzeige vor der Stilllegung diese angezeigt und ggf. ein Betreiber gesucht wird. Dazu hat sich die Netz AG, ein Betreiber von mittelständischen Bahnunternehmen bereit erklärt; ein Verfahren ist anhängig.
2. Dadurch entfällt der Rückbau der bisherigen Trasse. Was bleibt dann von den Rosensteinplänen noch übrig?
3. Wäre es nicht Aufgabe des Oberbürgermeisters, schon heute die Rechtslage endgültig zu klären und nicht erst 2023, 2024, 2025, wenn Stuttgart 21 fertig gebaut ist.


Gangolf Stocker Hannes Rockenbauch Thomas Adler
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender



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