Anfrage vom 11/07/2013
Nr. 931/2013

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Rathausgarage: Was ist bezüglich Parkraumreduzierung möglich?

Das Neubauprojekt Eichstraße, besser bekannt als Ersatz der Rathausgarage, schlägt hohe Wellen. Dazu gehört insbesondere die Diskussion, ob – und wenn ja: in welchem Ausmaß – innerstädtisches Parkraumangebot für Fahrzeuge des motorisierten Individualverkehrs durch Baurecht vorgegeben, unbedingt notwendig oder „nur“ wünschenswert sind. Man kann auch wie wir der Auffassung sein, dass sie für eine nachhaltige Stadtentwicklung kontraproduktiv sind.

In der Baubeschreibung (Anlage 2 der in die Haushaltsberatungen vertagten Gemeinderatsdrucksache 472/2013) ist die Rede davon, dass insgesamt 110 Stellplätze wieder nachgewiesen werden müssten und aus der Neubebauung 53 weitere Stellplätze verpflichtend hinzukommen, also insgesamt 163.
Es könnte beim Stellplatznachweis – so die Baubeschreibung weiter – theoretisch 23 Stellplätze zu Lasten der städtischen Liegenschaft Nadlerstr. 4 eingespart werden, was aber „zur Zeit nicht möglich“ sei, weil beim Grundstück Steinstr. 2 „schwierige Eigentumsverhältnisse“ vorlägen.
Auch eine Verlagerung der nachzuweisenden Stellplätze in andere städtische Parkhäuser oder eine Ablöse sei möglich.

Damit es an der Eichstraße städtebaulich weitergeht muss nun ein politisch mehrheitsfähiger Kompromiss gefunden werden.
In den Plänen der Drucksache 472/2013 ist das Projekt mit zwei Untergeschossen zum Parken entworfen. Wir sind der Meinung dass darauf teilweise (oder auch ganz) verzichtet werden kann – aus städteplanerischer Sicht und um eingesparte Investitionen an anderer, wichtigerer Stelle zur Verfügung zu haben.

Wir fragen an:

1. Um welche Investitionskosten wird das Projekt günstiger, wenn man das zweite
Park-Untergeschoss weglässt, also auf rund die Hälfte der veranschlagten 124 Kfz-Stellplätze
verzichtet?


Mit lediglich einer Stockwerktiefgarage würden sich nicht nur die Eingriffe und die Auskofferung des Geländes reduzieren, sondern es könnten auch alle 53 baurechtlich notwendigen Stellplätze für den Neubau nachgewiesen werden. Lediglich für die heute 108 in der Rathausgarage baurechtlich gebunden Stellplätze würde es dann eng.

Daher fragen wir weiter:

2. Was müsste und könnte unternommen werden, um die „schwierigen Eigentumsverhältnisse“
beim Grundstück Steinstr. 2 zu lösen? Was ist z.B. von städtischer Seite bisher unternommen
worden, die notwendige Baulasterklärung für die Zufahrtswege eintragen zu lassen, um die
Verlagerung der Stellplatznachweise in die Liegenschaft Nadlerstr. 4 doch hinzubekommen?
Ist in absehbarer Zeit damit zu rechnen, dass sich an den Eigentumsverhältnissen beim
Grundstück Steinstr. 2 etwas ändert, dass es z. B. in städtischen Besitz übergeht?

3. In GRDrs 472/2013 werden die Parkgaragen Schwabenzentrum/B4, Karstadt/Neue Brücke
und Rotebühlplatz als Alternativstandorte für die notwendige Stellplatzbindung genannt. Wie
viele Stellplätz ließen sich hier unterbringen?

4. Der Entwurf zum Doppelhaushalt 2013/2014 weist aus, dass Stuttgart aktuell 29 Parkhäuser
besitzt, davon seien 19 verpachtet (siehe „Kennzahlen“ S. 387). Gibt es in der Umgebung des
Areals Eichstraße weitere als die drei genannten Parkhäuser, in denen notwendige Stellplätze
ausgewiesen werden könnten? Was würde eine Ausweisung von Stellplätzen in anderen als
den drei genannten Parkhäusern für Kosten verursachen? Wie ist die die Auslastung
(prozentual und absolut) der möglichen Alternativ-Parkhäuser?

5. Die GRDrs 472/2013 nennt EUR 12.500.- als Kosten für die notwendige Ablöse, wenn ein
auszuweisender Stellplatz nicht erstellt werden kann. Tatsächlich kann die Baurechtsbehörde
zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung zulassen, dass der Bauherr einen Geldbetrag
(Ablösebetrag) an die Stadt zahlt. Laut Homepage der Stadt Stuttgart sind dies für den
Citybereich z. Zt. EUR 12.782,30. Gehen wir also recht in der Annahme, dass bei Zahlung
der Stellplatzablöse vom „Bauherr Stadt“ an die „Baurechtsbehörde Stadt“ dies im
Gesamthaushalt der Stadt Stuttgart keinerlei Auswirkung hätte?

6. Welche Möglichkeiten gibt es durch das Baurechtsamt die baurechtliche vorgeschrieben
Stellplätze (sowohl für den Neubau wie die heute bereits gebunden Stellplätze) zu reduzieren
oder an dieser zentralen durch den ÖPNV gut erschlossene Stelle ganz zu erlassen?


Hannes Rockenbauch Thomas Adler


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