Antrag vom 10/23/2017
Nr. 894/2017

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Große Herausforderungen löst man besser gemeinsam mit mehreren starken Partnern.

Der Antrag 293/2017 zielt darauf ab, den Wohnungsbestand der städtischen Wohnungsgesellschaft SWSG auf 30.000 Wohnungen und damit um ca. 70% gegenüber den heute ca. 18.000 Wohnungen durch Neubau oder Ankauf zu erhöhen.

Wir halten dieses Ziel, den Wohnungsbestand der SWSG um ca. 12.000 Wohnungen zu erhöhen, für völlig unrealistisch. Eine solche Erweiterung des Wohnungsbestands könnte ja nur auf zwei Wegen erfolgen. Die eine Möglichkeit wäre der Ankauf von zahlreichen großen Wohnungspaketen, jeweils mindestens in dreistelliger Größenordnung. Solche Angebote gibt es in Stuttgart aktuell nicht und es ist auch nicht absehbar, dass sich die großen Bestandshalter von Wohnungsprojekten in dieser Größenordnung in Stuttgart trennen wollen. Die andere Möglichkeit wäre der Neubau. Auch hier ist die Größenordnung völlig irreal. Selbst auf dem größten Entwicklungsgebiet "Rosenstein" wird nur eine Größenordnung von ca. 7.500 Wohneinheiten angestrebt. Es kann ja nicht Ziel der Antragsteller sein, dass zukünftig in Stuttgart nur noch die SWSG Wohnungen bauen darf und alle anderen Akteure auf Jahrzehnte außen vor sein sollen.

Begründung für diesen in der Größenordnung völlig unrealistischen Vorschlag der Antragsteller ist, dass die SWSG als Vermieterin schon bisher einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung für Menschen mit geringem Einkommen leistet, und dies dann noch umfangreicher tun könnte.

Die CDU Fraktion schätzt wie die Antragsteller die solide Arbeit der SWSG. Die SWSG ist ein fairer und fürsorglicher Vermieter. Wir stehen einem realistischen Ziel der Steigerung des Wohnungsbestands der SWSG positiv gegenüber. Eine solche Strategie der Geschäftsleitung der SWSG gibt es ja auch. Aber wir sagen auch, die SWSG ist nicht der einzige Vermieter in unserer Stadt auf den diese Attribute zutreffen. Unsere zahlreichen genossenschaftlich organisierten Wohnungsunternehmen sind ebenfalls langfristige Bestandshalter, bieten umfangreich Wohnraum zu "bezahlbaren" Preisen und sind für uns als Stadt ein wichtiger Partner im Bündnis für Wohnen.

Dieses Bündnis für Wohnen wurde im Jahr 2013 von der SPD Fraktion in die politische Diskussion eingebracht. Die inhaltlichen Ziele der SPD wurden von OB Kuhn aufgegriffen - 2015 wurde das Bündnis für Wohnen ins Leben gerufen. Seinen formalen Auftakt für die gemeinsame Arbeit hatte das Bündnis für Wohnen mit der gemeinsamen Erklärung im Juli 2016. Ziel der Vereinbarung ist es, generell mehr "bezahlbaren" Wohnraum zu schaffen mit einem Schwerpunkt im Bereich des gebunden Wohnraums. Dem Bündnis für Wohnen gehören 34 Vertreter aus den verschiedensten Bereichen des Wohnungsmarktes an, darunter auch die genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.

Seinen ersten greifbaren Niederschlag fand das Bündnis für Wohnen in der "GRD 906/2015 - Neue Fassung" (beschlossen am 27.07.2016), bei der sechs Bauflächen Baugenossenschaften in einem vorgegebenem Mix an geförderten und freien Mietwohnungen zum Erwerb angeboten werden sollen. Im Gegenzug verpflichteten sich die Baugenossenschaften, neues Belegungsrecht zu schaffen und keine weiteren Belegungsrechte vorzeitig abzulösen. Auch die SWSG leistet einen wichtigen Beitrag in diesem Bündnis für Wohnen.

Wir halten es für falsch, wenn der Gemeinderat nun ein solches Wachstumsziel für die SWSG beschließt und damit die Entwicklungs- und Wachstumsmöglichkeiten unserer Baugenossenschaften einschränkt. Auf Grund des politischen Willens des Gemeinderats stehen für weitere Bauentwicklungen ja nur eingeschränkt Bauflächen zur Verfügung. Wir sehen in den genossenschaftlichen Partnern am Stuttgarter Wohnungsmarkt keine Vermieter zweiter Klasse.

Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Stuttgarter Baugenossenschaften, der SWSG, der Stadtverwaltung und des Gemeinderats wäre für uns ein gemeinsames Ziel, den Wohnungsbestand dieser Akteure in Summe deutlich zu erhöhen, der richtige Weg. Nach unserer Einschätzung käme man damit auch dem im Antrag von SPD, Grüne und SÖS-Linke-Plus auf mehr bezahlbaren Wohnraum schneller und erfolgsversprechender nach, als nur auf die SWSG zu setzen.


Wir beantragen daher:

Vor der Beschlussfassung über den Antrag 293/2017 führt der Oberbürgermeister Gespräche mit den Partnern im Bündnis für Wohnen mit der Zielrichtung, ob diese ebenfalls bereit wären, ihren Wohnungsbestand zu erhöhen.

Sollte dies der Fall sein, wird die Stadt beim Verkauf von Grundstücken oder Gebäuden, bei der Vergabe von Erbpachtgrundstücken oder bei jeder anderen möglichen Form der Einflussnahme, wer bauliche Entwicklungen tätigen kann, die SWSG nicht einseitig gegenüber den Partnern bevorzugen, sondern im Sinne des Bündnis für Wohnen auf gleichmäßige Partizipation achten.

Die zukünftigen zusätzlichen Wohnflächen sollen wie bisher auch nicht automatisch zu 100 % geförderter Wohnraum werden. Es ist eine individuell festzulegende Verteilung auf Sozialmietwohnungen, Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher, privates Wohneigentum, Familienbauprogramm, freier Mietwohnungsbau und Eigentumswohnungen durch Beschluss im Gemeinderat festzulegen.

Die Antragsteller sollen im Sinne ihres Antrags, den Wohnungsbestand in Stuttgart zu erhöhen, bei der Umsetzung der Projekte aus der Zeitstufenliste Wohnen umfassend aktiv mitarbeiten und nicht Projekte mit zum Teil großen Wohnungszahlen verhindern.


Alexander Kotz Philipp Hill Beate Bulle-Schmid
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende


Joachim Rudolf Dr. Carl-Christian Vetter


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