Haushaltsantrag vom 10/24/2019
Nr. 579/2019

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2020/21 - Finanzplanung bis 2024
Weitere Vorhaben im Bereich Sport

Zuschuss für Übungsleiter in Stuttgarter Vereinen
Die LHS gewährt Übungsleitern, die beim WLSB abgerechnet werden, einen Zuschuss. Der WLSB hat diesen zum 01.01.2017 erhöht und nivelliert. Bis 2016 wurden für C Lizenzen 1,80 Euro und für B Lizenzen 2,25 Euro pro Zeitstunde ausbezahlt. Die LHS gewährt den gleichen Fördersatz. Seit 2017 werden vom WLSB einheitlich 2,50 Euro pro Zeitstunde bezuschusst, der Zuschuss wird bis zu 200 Stunden p.a. gewährt. Dies entspricht einem Zuschuss i. H. v. bis zu 500 Euro p.a. Die LHS gewährt aktuell bis maximal 262,26 Euro (wenn 200 Stunden beim WLSB abgerechnet werden, auf Grundlage von 360,00 bzw. 450,00 Euro). Der LHS-Zuschuss soll an den neuen Fördertatbestand angepasst werden.
Finanzielle Auswirkung: Bei einer Anpassung an die 500 Euro des WLSB entsteht ein jährlicher Mehrbedarf i. H. v. rd. 400.000 €.

Erhöhung des Kindergeldes
Die LHS gewährt gemäß den Sportförderrichtlinien als Anerkennung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 17,67 Euro pro Mitglied bis 18 Jahre. Der Zuschuss wurde nach der Haushaltskonsolidierung um 7 % gekürzt. Das Kindergeld sollte auf mindestens jedoch auf 20 € erhöht werden, als nicht zweckgebundene Förderung.
Finanzielle Auswirkung: Bei einer Erhöhung des Kindergeldes auf 20 € entsteht ein jährlicher Mehrbedarf i. H. v. rd. 133.000 € (Berechnungsgrundlage ist jeweils der Kinder- und Jugendanteil in den Stuttgarter Vereinen bis 18 Jahre. Aktuell sind dies knapp 58.000 Kinder und Jugendliche).

Personalkostenzuschuss für die Beratung von Sportvereinen beim Sportkreis
Der GR hat für den DHH 2016/2017 einen Personalkostenzuschuss für die Beratung der Stuttgarter Vereine i. H. v. 25.000 Euro p.a. für die Dauer von fünf Jahren beschlossen. Die Stelle wurde zum 01.03.2016 besetzt und ist bis 31.12.2020 befristet. Der Beratungsaufwand seitens der Vereine steigt jedoch stetig weiter. Der Personalkostenzuschuss muss daher um weitere vier Jahre verlängert werden, damit die Teilzeitstelle (50 %) besetzt bleiben kann. Aufgrund steigender Personalkosten (Tariferhöhungen) sollte der Betrag um 2.000 Euro p.a. auf 27.000 Euro erhöht werden.
Finanzielle Auswirkung: In den Haushaltsjahren 2021/2022 belaufen sich die Auswirkungen auf jeweils 27.000 € (insgesamt 54.000 €). Bei einer Verlängerung um vier Jahre ergeben sich insgesamt Auswirkungen i. H. v. 108.000 €.

German Open Championships
U.a. wird auf die Vorlage 494/2019 verwiesen. Es wird beantragt, die Förderung für das bedeutendste Tanzturnier der Welt um dauerhaft 30.000 € pro Haushaltsjahr (im DHH 2020/2021 insg. 60.000 Euro) auf jeweils 125.000 € zu erhöhen.


Alexander Kotz PD Dr. Markus Reiners Jürgen Sauer
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender


Nicole Porsch


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