Antrag vom 12/07/2018
Nr. 395/2018

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit bringen – Stuttgart als Arbeitgeber ist in der Pflicht

Das „Teilhabechancengesetz“ ist jetzt im Bund beschlossen worden und der Bund stellt
vier Milliarden Euro zur Verfügung. Zweck des Gesetzes ist der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Dabei handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher auch eine Aufgabe der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Kern des neuen Gesetzes sind zwei neue Förderinstrumente:


a) Die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II n.F.) richtet sich an Personen, die für mindestens sieben Jahre in den letzten acht Jahren Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurz selbstständig oder abhängig beschäftigt waren. Diese Personen erhalten für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in den ersten beiden Jahren einen Zuschuss von 100 Prozent zum Mindestlohn; in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt bei einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren. Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen unterstützt und betreut („Coaching“), wenn erforderlich für die gesamte Dauer.

b) Die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16 e SGB II n.F.) dient der Eingliederung von Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Dafür gibt es einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für 24 Monate. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr mit der Hälfte des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Dazu kommt eine Nachbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers von sechs Monaten nach dem Ende der Förderung und flankierend zum Lohnkostenzuschuss ein Coaching.

Wie bei der Umsetzung des Konzeptes „Sauberes Stuttgart“ wäre es ein überaus positives und vorbildliches arbeitsmarktpolitisches Signal, wenn die Landeshauptstadt Stuttgart mit gutem Beispiel voran sich als Arbeitgeberin an dem Programm beteiligen und damit Langzeitarbeitslosen neue Teilhabechancen eröffnen würde. Insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die oft eher zurückhaltend bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen agieren, brächte dieses Signal wertvolle Effekte mit sich.


Wir beantragen daher

1. Die Verwaltung geht mit gutem Beispiel voran und schafft bis zu 50 Arbeitsplätze im Rahmen des § 16i SGBII direkt bei der Landeshauptstadt Stuttgart.
2. Da das Programm ab dem 01.01.2019 Gültigkeit hat, wird die Verwaltung beauftragt, noch im ersten Quartal ein Konzept vorzulegen, wie bei Eigenbetrieben und Ämtern geeignete Arbeitsplätze geschaffen werden könnten und wie in Zusammenarbeit mit dem JobCenter geeignete Mitarbeiter*innen gefunden werden können. Es ist sicherlich zu unflexibel, jeweils Stellen zu schaffen, daher wäre die Bewirtschaftung über einen Stellenpool eine Möglichkeit.
3. Die Verwaltung berichtet im Januar im Sozial- und Gesundheitsausschuss darüber, inwiefern es gelungen ist, bei der Umsetzung des Konzepts „Sauberes Stuttgart“ Leistungsberechtigte des Jobcenters, die für eine Beschäftigung beim AWS und beim Amt 67 in Frage kommen, zu gewinnen (siehe Antrag 1203/2017).
4. Die Verwaltung stellt ihre Überlegungen dar, wie mit den eingesparten passiven Leistungen des Bundes weitere Verbesserungen zur Förderung von Teilhabe und Qualifizierung erreicht werden können.


Andrea Münch Anna Deparnay-Grunenberg


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