Anfrage vom 11/16/2018
Nr. 358/2018

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Einhaltung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes überwachen und umsetzen!

Es ist sehr gut, dass bei den städtischen Vergaben das Tariftreue - und Mindestlohngesetz zur Anwendung kommt.
Neben dem Einfordern der Unterlagen und Nachweise bei Auftragsvergaben ist die regelmäßige Überwachung der Einhaltung des Gesetzes während der Auftragsausführung notwendig. Das Gesetz ist auch einzuhalten, wenn es zu einem steigenden Auftragsvolumen zum Beispiel durch intensivere Reinigungsarbeiten beim Übergang einer Schule von Halbtag- in Vollzeitbetrieb oder höheren Publikumsverkehr in einer Dienststelle kommt.

Wir fragen in diesem Zusammenhang:
  1. Wie werden die Unterlagen und Nachweise bei Auftragsvergabe bearbeitet?
  2. Wie werden die Auskömmlichkeitsprüfungen zu den einzelnen Angeboten erstellt und berechnet?
  3. Wie geht man mit steigendem Arbeitsvolumen bei laufenden Aufträgen mit der Überprüfung des Gesetzes um?
  4. Wie sind die Mitarbeiter*Innen der städtischen Auftragsvergabe für dieses Thema geschult?
  5. Wie sehen die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen aus?


Martin Körner Susanne Kletzin Hans H. Pfeifer
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzender


Udo Lutz


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