Antrag vom 11/08/2017
Nr. 911/2017

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
Betreff

Taubenpopulation mit Taubenschlägen eindämmen und nicht mit Taubenabwehrpasten!

Bundesweit wird an Bahnhöfen, Einkaufzentren, Sportstätten und Fußballstadien zur Taubenabwehr − von der Öffentlichkeit bisher wenig bemerkt − die polymerbasierte, stark klebende Paste „nopaloma“ aufgebracht. In Stuttgart wird nopaloma u.a. am Einkaufszentrum Milaneo (an Fensterbänken, Rohren, Leitungen, vielen horizontalen Strukturen, Zufahrt Parkhaus, u.a.) verwendet.
Die mit Quarzsand bedeckte Klebemasse soll bei Vögeln, die darauf landen ein unangenehmes Empfinden hervorrufen, sodass sie nach zwei bis dreimaliger Wiederkehr ganz wegbleiben. Der Quarzsand soll eine Berührung der Klebepaste beim Landen verhindern. Tauben haben Krallen, die den Sand durchdringen und mit der Paste dennoch in Berührung kommen. Mit Schwanz und Bauchfedern ist beim Landen ein Kontakt mit der Paste ebenfalls möglich, auch wenn diese „ordnungsgemäß“ aufgebracht wird. Nachweislich wurden auch in Stuttgart schon mehrere, mit nopaloma verklebte Tauben gesichtet, die versorgt werden mussten.

In Stuttgart gibt es mehrere Revierzentren des nach Bundesartenschutzgesetz streng geschützten Wanderfalken. Wanderfalken ernähren sich im städtischen Umfeld überwiegend von Tauben. Tauben, die mit nopaloma in Berührung kamen, sind in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt und somit leichte Beute für Wanderfalken. Mit der Taube nimmt der streng geschützte Wanderfalke nopaloma unbemerkt auf – mit möglicherweise negativen Folgen für das Tier.
Neben dem Wanderfalken drohen weitere, besonders und zum Teil streng geschützte Vogelarten durch die Klebepaste nopaloma direkt Schaden zu nehmen − vor allem durch Verkleben der Füße, des Schnabels und des Gefieders. Folgende Arten sind betroffen: Turmfalke, Mauersegler, Dohle, Elster, Rabenkrähe, Saatkrähe, Star, Amsel, Hausperling, Feldsperling, Hausrotschwanz, Girlitz, Buntspecht, Kohlmeise, Blaumeise und weitere. Alle diese Arten werden regelmäßig in der Stuttgarter Innenstadt im Bereich von Häuserfassaden beobachtet. Einige der genannten Arten stehen auch in der aktuellen Roten Liste (Star, Haussperling, Feldsperling).
Des Weiteren besteht eine hinreichende Gefährdung von gebäudebewohnenden streng geschützten Fledermausarten wie z.B. der Zwergfledermaus. Eine Art, die erfreulicherweise in der Stuttgarter Innenstadt noch häufig beobachtet werden kann.

In Städten wie Leipzig, Solingen und Nürnberg wurde die Anwendung der Paste von den Ordnungsbehörden untersagt.

Wir halten diese Form der Taubenabwehr in Stuttgart für nicht tiergerecht, weder für Tauben noch für unsere Wildvögel. Auch sehen wir in der Anwendung von nopaloma einen Verstoß gegen geltendes Recht wie § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz, § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bundesartenschutzverordnung, § 13 Abs. 1 Tierschutzgesetz.


Wir beantragen daher:

Aus natur-, arten- und tierschutzrechtlichen Gründen das sofortige Verwendungsverbot von nopaloma in Stuttgart.


Clarissa Seitz Anna Deparnay-Grunenberg
Bündnis 90/Die GRÜNEN Bündnis 90/Die GRÜNEN
Fraktionsvorsitzende


Christoph Ozasek Hannes Rockenbauch
SÖS-LINKE-PluS SÖS-LINKE-PluS
Fraktionsvorsitzender


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