Antrag vom 12/02/2010
Nr. 368/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Gleisflächen im Herzen der Stadt
Das Erbe erhalten, es darf nicht stiften gehen

Die Grundstücke des Projekts Stuttgart 21 im Herzen der Stadt sind von so zentraler und außergewöhnlicher Bedeutung, dass sie auch für zukünftige Generationen gesichert werden müssen. Dabei ist es unabhängig, welches Projekt, Stuttgart 21 oder Kopfbahnhof 21, umgesetzt wird. Die bei den jeweiligen Projekten dabei zur Nutzung frei werdenden Flächen sind der Bodenspekulation zu entziehen und zu sichern. Zu dieser Grund-Sicherung gehören zwei Elemente.
Erstens eine Stiftung, welche die Grundstücke besitzt, diese vergibt und die Nutzung (ökologisch, Familien, Generationen, Grün, wenig Verkehr, etc.) regelt. Dies hat auch der Schlichter Dr. Heiner Geißler gefordert.
Zweitens das Erbbaurecht auf diesen Grundstücken.
Auf diesen Flächen soll der Wohnungsbau gefördert und sozial schwächeren Bevölkerungsschichten die Möglichkeit zum Bauen und Wohnen gegeben werden. Und die Grundstücke sollen jeglicher Form der Bodenspekulation entzogen werden. Das Erbbaurecht, ein altbewährtes Mittel der Bodenordnung, was leider in Vergessenheit geraten ist, schafft dazu die Möglichkeit. Die Flächen bleiben über das Erbbaurecht im Vermögen der Stiftung und damit in der Stadt und können dennoch zur städtebaulichen Entwicklung unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten genutzt werden. Die Berechnung des Erbbauzinses muss dabei aber unter sozialen Gesichtspunkten erfolgen. Dazu gehört ein Erbbauzins, der unter dem Verkehrswert liegt, wie schon vom Oberbürgermeister in der Auftaktveranstaltung zum Rosensteinviertel mit den 366 EUR/qm in den Raum gestellt.

Wir beantragen daher:

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