Anfrage vom 11/09/2010
Nr. 334/2010

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Aus den Augen, aus dem Sinn?
Kartierung streng geschützter und gefährdeter Arten in der Stadt

Während sich vom 18. bis 29. Oktober in Japan die politische und wissenschaftliche Elite der Erde traf, um wirksame Maßnahmen gegen den bedrohlichen Schwund der biologischen Vielfalt in Kraft zu setzen, haben wir uns vor kurzem auf der lokalen Ebene zum Schutz der Biodiversität verpflichtet.
Wir wissen, dass streng gefährdete Arten (Rote Liste) nicht nur einen Wert an sich haben, sondern auch Indikatoren für intakte Ökosysteme sind. Diese Arten sind zum Teil auch gesetzlich geschützt. Diese Tier- und Pflanzenarten zeigen durch ihre Existenz, dass diese komplexen Lebensräume noch funktionieren, und dass diese Ökosysteme somit noch anpassungsfähig sind.
Um bei Bauvorhaben oder anderen Eingriffe (z.B. Forst- und Landwirtschaft) die richtigen Auflagen und Ersatzmaßnahmen zu definieren, müssen diese Arten bekannt und kartiert sein. Ferner sollen bedrohte Tier- und Pflanzenarten nicht nur festgestellt – und womöglich in extremis gerettet – werden, sondern vor allem aktiv geschützt werden. Dafür ist es wichtig, dass gesamte erhaltenswerten Populationen in unseren städtischen Nischen erforscht und unterstützt werden.
Dazu gehört auch die Pflege und Kartierung der besonders geschützten Biotope.


Wir bitten das Amt für Umweltschutz zu folgenden Themen um eine schriftliche Antwort:

1. Kartierung von Arten
- Welcher Stand weist die aktuelle Kartierung der zu schützenden Arten im gesamten Stadtgebiet (Stadt, Hanglagen, Wald, landwirtschaftliche Flächen, usw.) auf? Dazu gehören externe Gutachten, eigene Forschungsergebnisse, Ergebnisse aus Kooperationen mit Naturschutzverbände und Universitäten sowie das Herausstellen von besonderen Lücken der Kartierung.
- Wie aktuell sind die Kartierungen für streng geschützte Arten und wie oft wird nachkartiert? Welche Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt werden durchgeführt? Wie wird dies nachgeprüft (Monitoring)? - Welche Artenschutzmaßnahmen werden als „Ersatzmaßnahmen“ bei Bauvorhaben angeboten, wie werden diese definiert (Art der Maßnahme und Quantifizierung) und wie werden diese Maßnahmen auf Erfolg überprüft?

2. Kartierung besonders geschützter Biotope

Ein weiterer wesentlicher Bereich für die biologische Vielfalt sind die besonders geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG. Das Amt für Umweltschutz und gegebenenfalls das Garten- Friedhofs- und Forstamt berichten:
- Welche aktuellen Informationen liegen zum Zustand dieser Biotope vor?
- Wer koordiniert und kontrolliert die Pflegemaßnahmen der besonders geschützten Biotope?

3. Artenschutzkonzept

Das Amt für Umweltschutz ist dabei, lokale Artenhilfsprogramme und die darin formulierten Maßnahmen zur Förderung und Rettung der Arten in ihren Lebensräumen gezielt umzusetzen.
- Wie sieht die aktuelle Bilanz dieser Maßnahmen aus und wie viel hat dies bisher gekostet?
- Wie könnte ein ausführliches und übergreifendes Artenschutzkonzept der Stadt Stuttgart aussehen (Konzeption, Aufwand, Schätzung der Kosten (inkl. Personal), Zeitrahmen usw.)?


Anna Deparnay-Grunenberg Thekla Walker Muhterem Aras


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