Antrag vom 12/07/2018
Nr. 397/2018

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Mietpreisbremse ist unwirksam

Das Amtsgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 30. Oktober 2018 (35 C 2110/18) die Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg für unwirksam erklärt, weil die Begründung zum einen nicht ausreicht und sie zum anderen nicht wirksam veröffentlicht wurde. Ein überaus peinliches Versäumnis der grün-roten Landesregierung, welche die Verordnung 2015 erlassen hatte.
Die von der CDU-Gemeinderatsfraktion durchaus kritisch gesehene Verordnung zur Mietpreisbremse hatte keinen wahrnehmbaren Einfluss auf die Senkung des Mietspiegels, sondern sorgte vielmehr dafür, dass sich private Vermieter gezwungen sahen Bestandsmieten zu erhöhen, um bei einem Mieterwechsel nicht deutlich unter Marktwert weitervermieten zu müssen. Folglich ist fraglich ob und wie dieses gescheiterte Instrument repariert werden kann.

Wir beantragen:

Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen wie sie die Folgen des Urteils des Amtsgerichts Stuttgart für die Landeshauptstadt einschätzt.



Joachim Rudolf Nicole Porsch Philipp Hill
stv. Fraktionsvorsitzender


Esther Fingerle


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