Antrag
vom
11/09/2011
Nr.
839/2011
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff
Information zur Einrichtung eines P-Kontos
Information zur Einrichtung eines P-Kontos
Ab 1. Januar 2012 wird der Pfändungsschutz für Guthaben auf Girokonten neu geregelt. Damit sich Hartz-IV-Empfänger und Rentner vor einem unerwünschten Zugriff auf ihr Einkommen schützen können, müssen sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eröffnen. So kann das Existenzminimum gesichert werden. Herkömmliche Girokonten bieten keinen Schutz mehr.
Die Bundesagentur für Arbeit rät Hartz-IV-Bezieherinnen und -Beziehern, ein P-Konto einzurichten. Darauf ist dann ein monatlicher Grundfreibetrag von 1.028,89 Euro vor dem Zugriff geschützt. Das beinhaltet Arbeitslosengeld 2, Kindergeld, oder Kinderzuschläge. Die Transferleistungen anderer Familienmitglieder, die auf dem Konto eingehen, sind auch geschützt.
Harz-IV-Berechtigte sind in der Regel keine Zeitungsabonnenten, daher sollten sie informiert werden.
Wir beantragen:
Das Jobcenter Stuttgart erstellt ein Informationsblatt, das erläutert, warum und wie ein P-Konto eingerichtet werden soll, dass es ein Recht auf die Umwandlung eines bestehenden Kontos gibt und dass Banken für P-Konten keine höheren Gebühren verlangen dürfen. Dieses Informationsblatt händigt das Jobcenter für einige Monate jedem Besucher aus, legt es Monate jedem Schreiben bei und legt es in seinen Geschäftsstellen aus.
Ulrike Küstler Hannes Rockenbauch
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