Antrag vom 11/22/2012
Nr. 396/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

LBBW Wandlung der stillen Einlagen in Kernkapital
Ja - aber nur unter stärkerer Berücksichtigung der Interessen der Stadt

Unsere Bank befindet sich in einer wirtschaftlich guten Entwicklung. Die in der Vergangenheit angehäuften, und heute zum Teil nicht mehr kalkulierbaren Risiken, werden seit 2009 konsequent und mit großem Erfolg abgebaut. Im Gegenzug arbeitet die Bank im Firmen- und Privatkundengeschäft sehr erfolgreich, und ist damit auch ein Garant für positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung in unserer Region. Die CDU-Fraktion unterstützt ganz entschieden diese Geschäftspolitik des Vorstands.

Auf Grund der drastisch gestiegenen Anforderungen der Bankenaufsicht an die Kapitalausstattung von Banken benötigt die LBBW zur Fortführung ihrer erfolgreichen Tätigkeit eine Kapitalerhöhung. Dies ist durch Wandlung von stillen Einlagen der Träger möglich.

Wir sind als CDU-Fraktion bereit dies zu unterstützen.

Die LBBW benötigt verbindlich zum 01.01.2013 eine Kapitalerhöhung um rd. 2,23 Mrd. EUR (städtischer Anteil 422.288.929,85 EUR). Sollten weitere regulative Verschärfungen der Bankenaufsicht eintreten, oder die Wirtschaftslage eine starke negative Veränderung erfahren, kann es zu einem weiteren Kapitalbedarf in Höhe von 1,0 Mrd. EUR (städtischer Anteil 189.320.000 EUR) kommen. (in Summe rd. 3,23 Mrd. EUR)

Wir gehen davon aus, dass die wirtschaftliche Entwicklung der LBBW entsprechend ihrem Plan sowie den von Herrn Vorstandsvorsitzendem Vetter am 21.11.2012 im Verwaltungsausschuss des Stuttgarter Gemeinderats gemachten Äußerungen, eine Rückzahlung stiller Einlagen an die Träger in Höhe von 1 Mrd. EUR spätestens im Jahr 2014 aus heutiger Sicht ermöglicht. Hieraus ergibt sich eine Rückzahlung an die Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von 189,32 Mio. EUR. Nach heutiger Einschätzung wird laut Aussage von Herrn Vetter einer solchen Rückzahlung auch durch die Bankenaufsicht zugestimmt.
Wir fordern die Träger, den Aufsichtsrat und den Vorstand der LBBW auf, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und die Voraussetzungen zu schaffen, dass dieses Ziel der Rückzahlung erreicht wird. Die Geschäftstätigkeit ist dahingehend auszurichten.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt bekräftigt weiterhin seinen Anspruch, die im Jahr 2009 als temporäre Erhöhung des Anteils der Landeshauptstadt Stuttgart am Kapital der LBBW eingebrachten 946,6 Mio. EUR, mittelfristig wieder zurückzuführen. In Zusammenarbeit mit dem Vorstand und den anderen Trägern sind entsprechende Gespräche zu geeigneter Zeit zu führen, um dieses Ziel zu erreichen.
Mit dieser Zielsetzung und einer daraus resultierenden Beschlussfassung und Umsetzung werden die Interessen der Bank, der Mitarbeiter der LBBW, der Wirtschaft in der Region, aber eben auch der Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart, gewahrt.

Wir beantragen, die Vorlage „LBBW Umwandlung der stillen Einlagen in Kernkapital“ GRDrs 525/2012 im Beschlussantrag unter Punkt 1 wie folgt zu ändern:

1. a. Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt an der vorgesehenen Erhöhung des Stammkapitals/ der Kapitalrücklage der LBBW bis zu rd. 3,230 Mrd. EUR entsprechend ihrer Beteiligungsquote von 18,932% teil.

b. Dazu werden von der Landeshauptstadt Stuttgart der LBBW gewährte stillen Einlagen im Gesamtbetrag von bis zu 422.288.929,85 Mio. EUR zum 1. Januar 2013 in hartes Kernkapital umgewandelt. In Summe alle Träger
rd. 2,23 Mrd. EUR.

c. Die Landeshauptstadt Stuttgart fordert die Träger, den Aufsichtsrat und den Vorstand der LBBW auf, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und die Voraussetzungen zu schaffen, dass die zum 01.01.2013 noch nicht gewandelte 1 Mrd. EUR stiller Einlagen der Träger (städtischer Anteil 189.320.000 EUR) auch nicht gewandelt werden muss.

d. Sollte trotz der Umsetzung dieser Maßnahmen die harte Kernkapitalquote der LBBW nach der gesetzlichen oder der von einer Bankenaufsichtsbehörde vorgeschriebenen Berechnungsmethodik auf weniger als 9% oder auf weniger als ein abweichender gesetzlicher oder von einer Bankenaufsichts- behörde vorgeschriebenem Wert absinken, so stimmt der Gemeinderat über den Vollzug der Wandlung der weiteren Milliarde stiller Einlagen (städtischer Anteil 189.320.000 EUR) nach Beratung ab.

e. Die Landeshauptstadt Stuttgart erwartet, dass die LBBW im Jahr 2014 eine Rückzahlung stiller Einlagen an die Träger in Höhe von gesamt 1.Mrd. EUR leistet. Die Geschäftstätigkeit ist dahingehend auszurichten.

f. Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt Gespräche mit den anderen Trägern und dem Vorstand auf, mit dem Ziel zu gegebener Zeit den Rückfluss der temporären Kapitalerhöhung durch die Stadt im Jahr 2009 in Höhe von 946,6 Mio. EUR zu erreichen.

g. Von den im Zusammenhang mit der Wandlung entfallenden Zinsnach- holungsansprüchen wird Kenntnis genommen.

h. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen vertraglichen Regelungen abzuschließen.



Alexander Kotz Jürgen Sauer Joachim Rudolf
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzender


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