Anfrage vom 11/20/2014
Nr. 353/2014

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Alternative für Deutschland
Betreff

Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Taxigewerbes



Ungeachtet einer geplanten Anhebung der Beförderungstarife in Höhe von 20 % hat das Taxigewerbe in Stuttgart mit großen wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen. Diese resultieren einerseits aus einer zu geringen Auslastung der vorhandenen Kapazitäten (sie liegt bei ca. 20 %), andererseits aus deutlich ausgeweiteten behördlichen Auflagen, die zum Teil die Arbeit der Taxiunternehmen und der Fahrer erschweren.
Ab Januar 2015 kommt der Mindestlohn von 8,50 Euro auch im Taxigewerbe zur Anwendung. Der damit verbundene Kostendruck sollte aber durch Maßnahmen abgefedert werden, die die Auslastung der Fahrzeuge erhöhen und damit auch die Verdienstmöglichkeiten der Beschäftigten verbessern. Dies gilt umso mehr, als die Tariferhöhung zu einer verminderten Nutzung von Taxen durch preisbewusste Bürger führen könnte. Zugleich wünschen sich die im Taxigewerbe Beschäftigten, von behördlichen Berichtspflichten befreit zu werden, die ihnen das Leben schwer machen.

Wir fragen daher:
  1. Warum können Behinderte und Kranke für angemeldete Fahrten (deren Kosten die Allgemeinheit trägt) nicht die normalen Taxen (bei Bedarf Rollstuhltaxen) zu Normaltarifen nutzen und müssen stattdessen die wesentlich teureren Spezialtransporte buchen, für die außer der vom Behinderten angemeldeten Strecke auch noch jeweils der Weg vom Standplatz des Fahrzeugs zum Einsatzort und nach Fahrtende wieder dorthin zurück berechnet wird? Warum wird das mit der normalen Taxinutzung verbundene Einsparpotential für die öffentlichen Träger nicht genutzt? Unterstützt die Stadt die Position des Zentrums für selbstbestimmtes Leben / Aktive Behinderte in Stuttgart (ZSL), dass Fahrgäste mit Behinderung gegenüber Fahrgästen ohne Behinderung zukünftig nicht mehr finanziell benachteiligt werden sollen?
  2. Warum fordert die LHS von den Taxifahrern nicht die Einhaltung der in der Rechtsverordnung der LHS über das Taxigewerbe vom 26. 6. 2000 vorgeschriebenen Dienstpläne, die nunmehr in Verbindung mit dem Mindestlohn für eine angemessene Entlohnung der Beschäftigten sorgen, der Selbstausbeutung der Fahrer durch überlange Dienstzeiten entgegenwirken und zugleich (bei Zugrundelegung von Acht- bis Zehnstundenschichten) die Auslastung der einzelnen Fahrzeuge verbessern könnten?
  3. Wie steht die Stadt zur Einbeziehung der Taxis in den ÖPNV, z.B. hinsichtlich einer Nutzung der Taxen zu reduziertem Tarif (z.B. 20 % Abschlag) zu Tages- und besonders Nachtzeiten, zu denen andere Verkehrsmittel schwer oder gar nicht verfügbar sind?
  4. Hält die Verwaltung die sehr ins Persönliche gehenden Fragen bei der Antragstellung auf Genehmigung zum Verkehr mit Taxen, insbesondere Fragen, die ohnehin aus dem polizeilichen Führungszeugnis beantwortet werden, für vereinbar mit dem Datenschutz? Hält die Stadt die Forderung, dass städtische Beauftragte jederzeit den "Dienstsitz" des Taxiunternehmens (in der Regel die Wohnung des Fahrers) betreten dürfen und der Fahrer dafür noch eine Bescheinigung seines Vermieters vorlegen muss, für sachangemessen?
  5. Werden die umfangreichen Fragebögen zur Erteilung einer Taxikonzession nach Einreichung bei der Zulassungsbehörde an nichtstaatliche Dritte zur Auswertung vorgelegt?
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Prof. Dr. Lothar Maier Dr. Heinrich Fiechtner Eberhard Brett


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