Antrag vom 12/10/2020
Nr. 526/2020

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Vier Verbesserungen für den neuen Nahverkehrsplan

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage zur Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) bietet sich uns die Chance, neben einem Bekenntnis zur herausragenden Rolle des ÖPNV in unserer Stadt auch ein Signal der Geschlossenheit aller Fraktionen für den Ausbau und die Modernisierung sämtlicher Bereiche (Infrastruktur, Streckennetz, Fahrzeugflotte und Kundenangebote) zu geben. Das ist in diesen Zeiten besonders wichtig, wo die Corona-Pandemie zu teils dramatischen Einbrüchen bei den Fahrgastzahlen und den Einnahmen geführt hat, von denen sich unsere SSB und die anderen Verkehrsunternehmen im VVS-Verbund nur langsam erholen werden.

Wir begrüßen, dass im aktuellen Entwurf des NVP nicht nur das Thema „Grunderneuerung der SSB-Infrastruktur“ neu aufgenommen worden ist, sondern auch die sukzessive Umstellung der Busflotte auf emissionsfreie Antriebe inklusive der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur.

Da uns der nachhaltige Erfolg des NVP in unserer Stadt am Herzen liegt, beantragen wir die Aufnahme folgender Verbesserungen:

1. Das Thema „Barrierefreiheit“ wird deutlich schneller für die rund 430 noch nicht umgebauten Bushaltestellen im Stadtgebiet umgesetzt, indem ab dem Jahr 2022 im städtischen Haushalt die dafür notwendigen Mittel von jährlich 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro p. a. verdoppelt werden. In diesem Zusammenhang bitten wir die Stadtverwaltung um Auskunft, wie sich damit der Zeitplan bis zur kompletten Umsetzung beschleunigen lässt und wieviel zusätzliche Stellen beim Tiefbauamt dafür notwendig sind.

2. Für den Einsatz neuer „Ortsbusse“ wird ebenfalls ab 2022 ein Budget im städtischen Haushalt bereitgestellt, aus dem zeitlich befristete und abschließend evaluierte Pilotprojekte in einzelnen Stadtbezirken umgesetzt werden können. Dafür bitten wir die Stadtverwaltung um eine erste Bewertung und die jeweils nötige finanzielle Größenordnung sowie zu den kommenden Haushaltsberatungen um einen mit der SSB abgestimmten Vorschlag, der den Start jeweils eines Pilotprojektes pro Jahr bei zweijähriger Laufzeit vorsieht. Sollte eines der Projekte nach erfolgreicher Evaluation in das Regelangebot der SSB übernommen werden, müsste von dort auch die weitere Finanzierung kommen.


3. Zum Ausbau der „On-Demand-Verkehre“ wird das bisherige Pilotprojekt „SSB-Flex“ ab 2022 in ein flächendeckendes Regelangebot der SSB überführt, wobei die Fahrzeugflotte bis Ende 2021 von derzeit elf auf 30 Fahrzeuge erhöht und die Flotte schrittweise bis Ende 2023 komplett auf emissionsfreien Antrieb umgestellt wird. Außerdem soll mit der Umstellung auf den Regelbetrieb die zusätzliche Möglichkeit geschaffen werden, dann auch telefonisch ein Fahrzeug ordern zu können.

4. Zum künftig flexibleren Umgang mit dem Thema „Vordereinstiegskontrollen“ im Busverkehr wird der seitherige Passus dazu im NVP ersatzlos gestrichen.




Jürgen Sauer Dr. Klaus Nopper Ioannis Sakkaros


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