Antrag und Anfrage vom 12/11/2020
Nr. 528/2020

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Ein Frühlingsfest für Stuttgart!

Angesichts steigender Infektionszahlen hält das ganze Land den Atem an. Selbst der Ausblick und die Hoffnung auf einen baldigen Impfstoff und damit auch auf ein Ende der qualvoll einschränkenden Pandemie lässt nicht darüber hinwegtäuschen, dass weiterhin bis ins Jahr 2021 hinein die wichtigen Verhaltensregeln eingehalten werden müssen. Hierzu zählen vor allem die Reduktion von Kontakten und das Vermeiden von Massen.

Unter diesen Umständen besteht das Risiko, dass nach der Absage des Stuttgarter Frühlingsfestes 2020, des Cannstatter Volksfestes 2020 und des Weihnachtsmarktes 2020 auch das Stuttgarter Frühlingsfest 2021 nun mehr als nur auf wackeligen Beinen steht. Um dennoch den Stuttgarterinnen und Stuttgartern, insbesondere der Familien mit Kindern, im Frühling 2021 eine willkommene Abwechslung der Freizeitgestaltung bieten zu können, die dann auch unter den erforderlichen Hygienebedingungen stattfinden kann, muss ein angepasstes Veranstaltungskonzept rechtzeitig geplant und umgesetzt werden. Dieses muss allerdings rechtzeitig vorliegen, damit es nicht wieder zu einem langen Zögern der Verwaltung ähnlich der Debatte um das Herbstfest kommt.

Zudem kann ein solches Frühlingsfamilienfest den Schaustellern und Marktkaufleuten, die mehrheitlich ein ganzes Jahr ohne Arbeit und Einkünfte waren, die Möglichkeit der Erwirtschaftung ihres Lebensunterhalts sowie des Erhalts ihrer Betriebe und ihres gesamten Standes bieten.

Deshalb beantragen wir:

1. Die Stadtverwaltung und die Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart werden aufgefordert, bereits jetzt eine Planung für eine Schausteller-Frühjahrsveranstaltung auf dem Cannstatter Wasen aufzunehmen für den Fall eines Ausfalls des Stuttgarter Frühlingsfestes 2021.

1a. Das Hygienekonzept dieser Veranstaltung muss dabei die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher und der Angestellten der Fahrgeschäfte, der Unterhaltungs- und Belustigungsbetriebe, der Marktstände sowie der gastronomischen Betriebe inklusive der Biergärten berücksichtigen.

1b. Die Verwaltung unterstellt aus den Erfahrungen der Vergangenheit in ihren Planungen unterschiedliche Szenarien der rechtlichen und praktischen Umsetzbarkeit eines solchen Festes. Hierzu gehören u.a. unterschiedliche Zahlen von zulässigen Besuchern auf dem Festgelände.

2. Die Verwaltung und die in.Stuttgart berichten spätestens im Februar 2021 über den aktuellen Stand der Konzeption in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen.


Alexander Kotz Nicole Porsch
Fraktionsvorsitzender


Beate Bulle-Schmid Fritz Currle
Stv. Fraktionsvorsitzender


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