Anfrage vom 02/26/2010
Nr. 57/2010

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Prof. Dr. Loos Dorit (CDU), Hill Philipp (CDU), Ripsam Iris (CDU), Kotz Alexander (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Bulle-Schmid Beate (CDU)), Currle Fritz (CDU), Mayer Fabian (CDU)
Betreff

Jobcenter oder Optionskommune?

Nach neuesten Informationen beabsichtigt die Bundesregierung eine Grundgesetzänderung, durch die das Modell der Arbeitsgemeinschaften, in denen die Arbeitsagentur und die Kommune Hartz-IV-Empfänger gemeinsam betreuen, verfassungskonform wird. Außerdem sollen die Kommunen entscheiden können, ob sie die Aufgabe künftig in eigener Regie übernehmen wollen, da es beabsichtigt ist, die Zahl der Optionskommunen nicht zu beschränken. In das Grundgesetz soll deshalb eine Finanzierungsregelung aufgenommen werden, die eine direkte Finanzverbindung zwischen Bund und Kommune erlaubt. Details sollen in einfachen Gesetzen geregelt werden.

Wir fragen:

1. Wird Stuttgart die Hartz-IV-Empfänger weiterhin durch das Jobcenter betreuen oder erwägt die Landeshauptstadt, den Status einer Optionskommune zu beantragen?

2. Welche Vor- und Nachteile bieten die beiden Betreuungsoptionen im Vergleich für die Stadt und für die Hartz-IV-Empfänger?

3. Welche Kosten kämen durch eine Änderung der Organisationsstruktur der Arbeitslosenhilfe auf Stuttgart zu und wodurch würden sie gegebenenfalls kompensiert?





Prof. Dr. Dorit Loos Philipp Hill Iris Ripsam
stv. Fraktionsvorsitzende




Alexander Kotz Joachim Rudolf Beate Bulle-Schmid
stv. Fraktionsvorsitzender




Fritz Currle Fabian Mayer


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