Antrag vom 09/15/2010
Nr. 281/2010

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Schlierer Rolf (REP), DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Erhebung einer Mobilfunkmastensteuer

Die Notwendigkeit, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auch weitere Einnahmequellen für den Haushalt der LHS Stuttgart zu erschließen, dürfte anerkannt sein. Dagegen sind die bisherigen Vorschläge in Gestalt einer Waffenbesitzsteuer sowohl hinsichtlich der zu erwartenden Einnahmen als auch des angeblichen Lenkungseffektes unter Berücksichtigung der vorzusehenden Ausnahmetatbestände und des zu erforderlichen Verwaltungsaufwandes höchst fragwürdig und inzwischen obsolet.

Stattdessen bestünde die Möglichkeit, wie in anderen Ländern und Gemeinden in Europa Mobilfunkmasten zu besteuern. Mit einer Mobilfunkmastensteuer würde nicht nur die Einnahmenerzielung bezweckt, sondern zugleich auch umweltspezifische Nebenzwecke wie der Schutz vor möglichen Strahlenemissionen und die Bewahrung des Stadtbildes vor Masten- und Antennenwildwuchs verfolgt. Dies ist im Hinblick auf den zu erwartenden weiteren Aufbau von Basisstationen für das UTMS-Netz von hoher Aktualität.

Die Erhebung einer Mobilfunkmastensteuer durch eine Gebietskörperschaft ist nach der aktuellen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes zulässig (EuZW 2005, 692 ff.). Sie ist durch die mit der Errichtung eines Mastes verbunden Inanspruchnahme von Grund und Boden und im Hinblick auf die Lenkung der Errichtung der Mobilfunkmasten gerechtfertigt. Nach dem Kommunalabgabenrecht können Gemeinden örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern erheben, solange sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. Bei der Mobilfunkmastensteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer ohne vergleichbare bundesgesetzliche Regelung.

Besteuert würden sämtliche Mobilfunkunternehmen, die auf dem Gebiet der Stadt Mobilfunkmasten besitzen. Vorstellbar wäre als Steuerbemessungsgrundlage die Anzahl der Mobilfunkantennen und als Steuersatz ein fester Betrag je Mobilfunkantenne.

Dies vorausgeschickt beantrage ich:

1. Die Verwaltung möge eine Berechnung für das Steueraufkommen aus einer Mobilfunkmastensteuer unter Zugrundelegung eines Jahressteuersatzes von mindestens EUR 2.000,-- je Antenne vorlegen.

2. Anstelle der ursprünglich vorgeschlagenen Waffenbesitzsteuer wird künftig zur Haushaltskonsilidierung eine Mobilfunkmastensteuer erhoben. Die Höhe des Steuersatzes bleibt dabei dem Satzungsbeschluß des Gemeinderates vorbehalten.





Dr. Rolf Schlierer
Stadtrat


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