Antrag vom 11/27/2012
Nr. 403/2012

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Betreff

Ganztagsgrundschulen - Klarheit für die Entscheidung

Ganztagsgrundschulen:
Klarheit für die Entscheidung

Bei der Beschlussfassung über die Ausgestaltung der Ganztagsgrundschulen muss sowohl für die Eltern, für die Schulen, die Träger und für die Gemeinderäte Klarheit über die Beschlüsse und deren voraussichtliche Auswirkungen bestehen. Die Beschlussfassung zielt auf einen Zeitraum bis 2020 oder 2022. Unbenommen bleibt, dass dennoch im Verlauf der praktischen Umsetzung durch ein gutes Qualitätsmanagement Schwierigkeiten aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten gesucht werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Ziele in Punkt 1.

Nachdem nun zu den Änderungsanträgen zur GRDrs 542/2012 die Antworten der Verwaltung vorliegen und in Folge dessen erneute Änderungsanträgen von anderen Fraktionen gestellt wurden, modifizieren bzw. präzisieren auch wir unseren Antrag 370/2012 wie folgt:

Der Beschlussantrag der Verwaltung GRDrs 542/2012 soll wie folgt geändert werden:
  1. Punkt 1 der Verwaltungsvorlage bleibt. Wir bekräftigen also unseren Antrag,
    - dass die Ganztagsschule von 7 Uhr bis 17 Uhr dauern soll,
    - dass das Kernangebot und damit die Schulpflicht entsprechend den Richtlinien des Landes von 8 bis 16 Uhr dauern soll und
    - dass in dieser Zeit ein ganzheitliches rhythmisiertes Ganztagsangebot gemacht wird.
  2. Die Standards in den Ganztagsschulen für die sozialpädagogische Arbeit entsprechen dem Hortstandard. So es wird von der Verwaltung versichert. In der Stellungnahme des Referates SJG wird jedoch deutlich, dass es Differenzen bzw. Unklarheiten über die Berechnung dieses Standards gibt.

    a) Wir beantragen, dass dem Gemeinderat eine Berechnung vorgelegt wird, wieviele Stunden erforderlich sind ohne Anrechnung der vom Land gewährten Lehrerstunden und ob dann 30 Stunden ausreichen. Entsprechend dieser Rechnung wird die Anlage 2 der GRDrs 542 geändert. Dies halten wir für erforderlich, damit Tandemunterricht, individuelle Förderung und Inklusion funktionieren können.

    b) Wir beantragen, dass die in Anlage 2 der GRDrs 542/2012 festgelegten Standards erweitert werden um die dem Hortstandard entsprechende Vor- und Nachbereitungszeit sowie um Stellen für Leitungsaufgaben.

    c) Wir beantragen, dass ausdrücklich für die Früh- und Spätbetreuung nur qualifizierte Kräfte eingesetzt werden. Das Aus- und Weiterbildungsprogramm der Stadt für bisherige Betreuerinnen der verlässlichen oder flexiblen Grundschule muss die Weiterbeschäftigung dieser Kräfte sicherstellen.
  3. In Abweichung von der GRDrs 542/2012 beantragen wir, dass die städtischen Schülerhorte bzw. das Jugendamt sich gleichberechtigt an der Ausschreibung als Träger der sozialpädagogischen Arbeit an Ganztagsgrundschulen bewerben können. Ansonsten schließen wir uns dem gemeinsamen Antrag von Grünen und SPD Nr. 399/2012 an.
  4. Wir bekräftigen, dass wir die Wahlfreiheit der Eltern gewährleisten wollen. Das heißt, wir wollen neben der Ganztagsgrundschule auch weiterhin teilgebundene Ganztagsgrundschulen mit dem Angebot einer qualifizierten Betreuung bis 14 Uhr und dem Angebot, am Mittagessen teilzunehmen. Die verlässliche Grundschule wollen wir dadurch ablösen.
    Darüberhinaus erinnern wir an das Versprechen der Verwaltung bei der Diskussion und Beschlussfassung über die Schülerhäuser, dass keine Horte geschlossen werden, solange die Wartelisten für die Schulkindbetreung nicht abgearbeitet sind. Erst dann ist eine ausreichende Schulkindbetreuung gewährleistet. Insbesondere werden auch weiterhin Horte mit Öffnungszeiten bis 18 Uhr benötigt. Dies ist erforderlich in vielen Berufen und aufgrund der flexibilisierten Arbeitszeiten. Den Horten in Elternträgerschaft wird eine angemessene Übergangszeit (mindestens ein Jahr) gewährt.
  5. Punkt 5 der GRDrs 542/2012 lehnen wir ab. Wir sind der Meinung, dass Schulen, auch Ganztagsschulen, kostenfrei werden müssen. Da wir dafür noch keine Zustimmung im Gemeinderat erkennen können, wollen wir mindestens keine Preiserhöhung.
  6. Punkt 6 der GRDrs 542/2012 lehnen wir aus dem gleichen Grund ab (wie in Punkt 5).
  7. Kenntnisnahme des Sachberichts erfolgt.
  8. Qualitätsmanagement: Wir schließen uns dem Antrag 399/2012 an, werden bei der Diskussion aber unseren Vorschlag (Beauftragung von Qualität und Qualifizierung des Jugendamtes) einbringen.

Zu den zwei ergänzenden Vorschlägen in Antrag 399/2012 von Grünen und SPD:

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